zulässige Bearbeitungszeit

Wie lange darf sich ein Finanzamt für die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung zeitnehmen ?

Es ist jedoch nicht die eigentliche Bearbeitungsdauer gemeint z.B. für Recherchen/ Nachforschungen/ Anforderungen von weiter führenden Unterlagen),
sondern :
Auf Grund von personellen Enpässen hat das für mich zuständige Finanzamt noch gar nicht mit der eigentlichen Bearbeitung begonnen, sondern die Steuererklärung erst einmal liegen.

Vielen Dank im voraus
jokai

Auf Grund von personellen Enpässen hat das für mich zuständige
Finanzamt noch gar nicht mit der eigentlichen Bearbeitung
begonnen, sondern die Steuererklärung erst einmal liegen.

hi jokai,

ich geh mal davon aus, das es sich um deine 2001er steuererklärung handelt. die bearbeitungszeit liegt unterschiedlich zw. 2 und 6 monaten (subjektives empfinden). je nach FA und personellen fluktuationen in den FÄ kann das natürlich auch noch verlängern.

wenn du das geld brauchst, telefoniere mit dem FA, frage freundlich an, wann du damit rechnen könntest und ggf. ziehen sie deinen fall auch etwas vor.

nicht zu empfehlen sind böse schreiben und drohungen etc. diese führen nur zu noch mehr arbeit beim veranlagungsbeamten und dann zieht sich das noch länger hin…

gruss vom

showbee