Hallo,
die Rechnung eines Autovermieters besteht aus folgenden Posten:
-Miete
-Versicherung
-Flughafengebühr
-Selbstbeteiligung für Unfall
-Tankfüllung
dazu noch 16 % MwSt.
Ist es korrekt die Selbstbeteiligung für den Unfall mit MwSt. zu belegen ?
Die anderen Punkte sollten als Leistung des Vermietunternehmens dr MwSt. unterliegen oder seht ihr dies anders ?
Tschuess Marco.
Tschuess Marco.
Hallo!
Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten. Aus diesem Betrag ist die Umsatzsteuer herauszurechnen (§10(1)UStG).
Wenn die Versicherungsprämien nicht im fremden Namen und auf fremde Rechnung (als durchlaufender Posten) vom Vermieter vereinnahmt werden, was offenbar nicht der Fall ist, gehören sie zur Gegenleistung, also zum Entgelt.
Demnach ist aus dem gesamten zu zahlenden Bruttobetrag die USt herauszurechnen, was zutreffend geschehen ist.
Ciao!
Nemo
Selbstbeteiligung=Versicherungsprämie ?
Hallo Nemo!
Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um
die Leistung zu erhalten. Aus diesem Betrag ist die
Umsatzsteuer herauszurechnen (§10(1)UStG).
ok
Wenn die Versicherungsprämien nicht im fremden Namen und auf
fremde Rechnung (als durchlaufender Posten) vom Vermieter
vereinnahmt werden, was offenbar nicht der Fall ist, gehören
sie zur Gegenleistung, also zum Entgelt.
Demnach ist aus dem gesamten zu zahlenden Bruttobetrag die USt
herauszurechnen, was zutreffend geschehen ist.
Für die eigentliche Versicherungsprämie einverstanden. Nun trat am Auto ein Schaden auf (kein Unfall), der über die abgeschlossene Vollkasko mit Selbstbeteiligung abgewickelt wird. Nun meine Frage: Ist die Selbstbeteiligung mit MwSt. zu belegen ?
Tschuess Marco.
Hallo!
Nun trat am Auto ein Schaden auf (kein Unfall), der über die
abgeschlossene Vollkasko mit Selbstbeteiligung abgewickelt
wird. Nun meine Frage: Ist die Selbstbeteiligung mit MwSt. zu
belegen ?
Ohne die Vertragsinhalte genau zu kennen (!!!), neige ich zur Annahme eines echten Schadenersatzes, da die Zahlung nicht im Rahmen eines Leistungsaustausches erfolgt.
Die Selbstbeteiligung ist regelmäßig nicht dafür aufzuwenden, das Fahrzeug im üblichen Maße nutzen zu können (Miete), sondern einen außerordentlichen Schaden am Fahrzeug zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Normalerweise wäre der gesamte Schaden zu ersetzen, da die Versicherung aber den größten Teil trägt, bleibt nur die Selbstbeteiligung.
Echter Schadenersatz ist nicht (umsatz-) steuerbar: § 1(1)Nr.1 UStG, A 3 UStR.
Ciao!
Nemo