Hallo,
bei Focus fand ich folgenden Tip:
Auch die Kosten für einen Austauschmotor zählen zu den Werbungskosten, wenn der Motor vorzeitig den Geist aufgibt.
Ein vorzeitiger Verschleiß wird anerkannt, wenn der Schaden zum Beispiel kurz nach Ablauf der Garantiezeit eintritt. Die Kosten für den neuen Motor können Sie entsprechend dem Anteil der beruflichen Nutzung des Fahrzeugs absetzen.
http://finanzen.focus.de/D/DA/DA65/DA65A/DA65AC/DA65…
Leider steht kein Az bzgl. eines BFH-Urteils oder ähnliches dabei. Da mir diese Werbungskosten nun gestrichen wurden, und ich gegen den Steuerbescheid Einspruch erhoben habe, brauche ich jetzt dringend Eure Hilfe.
Vielen Dank schon mal
Markus BvG
hi markus,
m.E. siehts schlecht für dich aus. ich werde aber, wenn ich wieder zu hause bin, mal nachlesen ob es da was geben könnte. von der idee habe ich allerdings noch nix gehört.
auf jeden fall muss man die sache als aussergewöhnlich rausstellen, denn die gewöhnlichen kosten werden alle durch die entfernungspauschale abgegolten.
nicht enthalten sind z.b. unfall auf dem weg zur arbeit. inwieweit austauschmotor sein kann…
ich melde mich montag abend mal, wenn ich nachgelesen haben…
gruss vom
showbee
geklärt!
hi,
also, nach kurzem suchen, wusste ich um was es geht. in den alten hinweisen zu den lohnsteuerrichtlinien (LStH 2000 H42) war ein hinweis auf ein urteil des BFH aus 1982, unter welchen voraussetzungen ein austauschmotor ansetzbar war.
die neue entfernungspauschale wollte eigentlich ALLES abgelten. nach widerstand wurde davon aber abgesehen. die abgeltungswirkung sollte nunmehr nicht für unfälle auf dem weg zur arbeit gelten.
im BMF schreiben vom 11.12.2001 zur einführung der entfernungspauschale steht knallhart unter 3.:
„Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG sind durch die neue Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen abgegolten, […] Dies gilt z.B. auch für Parkgebühren, das Abstellen des Kraftfahrzeugs während der Arbeitszeit, für Finanzierungskosten sowie für die Kosten eines Austauschmotors anlässlich eines Motorschadens […] Unfallkosten sind allerdings auch weiterhin neben der Entfernungspauschale zu berücksichtigen (BT-Drs. 14/4631). H 42 LStR „Unfallschaeden“ ist deshalb weiter zu beachten.“
also nix zu machen.
gruss vom
showbee
Hallo showbee,
vielen Dank dafür. Auch wenns nicht das war, was ich mir erhofft habe. Aber ist wohl nix zu machen. Ich frage mich nur, warum die bei focus.de sowas schreiben. Natürlich habe ich auf meine Anfrage von denen keine Nachricht bekommen.
Gruß
Markus
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