rückwirkende Schwerbehinderung: Steuererstattung?

Hallo,
wenn bei jemandem eine Schwerbehinderung von 50% festgestellt wird, die seit 10 Jahren besteht, kann man dann auch rückwirkend für diese 10 Jahre eine zusätzliche Steuererstattung beantragen (resultierend aus dem zusätzlichen Behinderten-Freibetrag)?

MfG
Werner

Hallo!

Was steht denn im Ausweis über den Zeitpunkt des Eintritts dieser Behinderung von 50%?

Ciao!
Nemo

1992

Was steht denn im Ausweis über den Zeitpunkt des Eintritts
dieser Behinderung von 50%?

Muss ich mal nachschauen (hab den grad nicht zur Hand). Aber der dort angegebene Zeitpunkt liegt im Jahr 1992.

MfG
werner

Hallo nochmal!

Für alle Jahre, in denen laut Ausweis eine Behinderung bestanden hat, kommt eine Änderung in Betracht.

Behindertenpauschbetrag § 33b EStG
Ausweis=Grundlagenbescheid § 65 EStDV, H 194 EStH, § 171 (10) AO
ESt-Bescheid: Änderung nach § 175 (1) Nr.1 AO möglich

Ciao!
Nemo

1 „Gefällt mir“

Vielen Dank für die Info.
Wie beantragt man das denn? Formlos oder gibt´s dafür einen speziellen Antrag?

MfG
Werner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Meines Wissens gibt es keinen speziellen Antrag dafür, weil ja dem Grunde nach der Antrag bereits bei der Einkommensteuererklärung mit gestellt wird. Aber der zitierte Hinweis H194EStH besagt auch, dass ohne einen solchen Antrag die Änderung möglich ist.

Das kann eigentlich nur heißen, dass nunmehr ein kurzes Anschreiben mit Kopie des Ausweises genügt. Dabei solltest Du die Jahre, für die Du eine Änderung beantragst auch konkret nennen, um Mißverständnissen vorzubeugen.

Was mich nur wundert: Wie stellt eine Behörde fest, dass eine heute zu bescheinigende Behinderung vor 10 Jahren bestand? Schau Dir also nochmal genau an WAS ab WANN festgestellt wurde!

Ciao!
Nemo

Was mich nur wundert: Wie stellt eine Behörde fest, dass
eine heute zu bescheinigende Behinderung vor 10 Jahren
bestand? Schau Dir also nochmal genau an WAS ab WANN
festgestellt wurde!

Wie die das feststellt? Ganz einfach: Mit dem Gutachten des (langjährig) behandelnden Arztes. Dort steht der Sachverhalt eindeutig beschrieben. Im übrigen ist dies sowieso klar nachverfolgbar, denn die Behinderung steht im direkten Zusammenhang mit einer Operation 1992.

MfG
Werner

geht
Hallo Werner,

das geht. Bei unseren Sohn haben wurde 10 Jahre nach der Geburt auch eine Behinderung seit Geburt festgestellt, und wir haben für alle 10 Jahre rückwirkend die entsprechenden Steuerfreibeträge und Aufwendungen geltend machen können. Gut ist es da auch, wenn Du noch Belege hast für Aufwendungen, die mit der Behinderung in Zusammenhang stehen. Wenn nicht, gelten die Pauschalbeträge.

Es geht eigentlich mit einem formlosen Antrag. Das Finanzamt hilft Dir da auch weiter, wenn Du dort anfragst, wie Du das machen sollst. Wenn Du näheres wissen willst, schreib mir privat.

Gruß
Michael