Hallo Fachleute und Wissende,
ich war im letzten Jahr nebenberuflich als VHS-Dozentin taetig.
Aufwelchem Formblatt und in welcher Zeile muss ich den Verdienst angeben ?
Und wo fuehre ich die mir entstsndenen Kosten aus ?
Das Steuerprogrmm von WISO konnte mir diese Fragen nicht beantworten… Oder habe ich nur die richtige Stelle nicht gefunden ???
Vielen Dank fuer die Hilfe,
Rita.
Hallo Fachleute und Wissende,
ich war im letzten Jahr nebenberuflich
als VHS-Dozentin taetig.
Aufwelchem Formblatt und in welcher Zeile
muss ich den Verdienst angeben ?
Und wo fuehre ich die mir entstsndenen
Kosten aus ?
Das Steuerprogrmm von WISO konnte mir
diese Fragen nicht beantworten… Oder
habe ich nur die richtige Stelle nicht
gefunden ???
Vielen Dank fuer die Hilfe,
Rita.
Hi Rita,
als nebenberufliche Dozentin bei der VHS erzielst Du freiberufliche Einkünfte, die bis zu einen Betrag von DM 2.400 (ab 2000: DM 3.600) steuerfrei sind nach § 3 Nr. 26 EStG.
Also: Sind Deine Einkünfte niedriger, brauchst Du sie gar nicht angeben, dann kannst Du natürlich auch keine Kosten geltend machen. Sind die Einkünfte höher, gilt folgende Rechnung:
Bruttoeinnahmen
DM 2.400
Betriebsausgaben
= Einkünfte
Dieser Betrag ist auf der Anlage GSE auf der Rückseite ganz oben einzutragen.
Hi Peter,
das ist die konkrete Antwort, die ich erhofft hatte.
Es dankt ganz herzlich
Rita.
Hi Rita,
als nebenberufliche Dozentin bei der VHS
erzielst Du freiberufliche Einkünfte, die
bis zu einen Betrag von DM 2.400 (ab
2000: DM 3.600) steuerfrei sind nach § 3
Nr. 26 EStG.
Also: Sind Deine Einkünfte niedriger,
brauchst Du sie gar nicht angeben, dann
kannst Du natürlich auch keine Kosten
geltend machen. Sind die Einkünfte höher,
gilt folgende Rechnung:
Bruttoeinnahmen
DM 2.400
Betriebsausgaben
= Einkünfte
Dieser Betrag ist auf der Anlage GSE auf
der Rückseite ganz oben einzutragen.
Hallo Fachleute und Wissende,
ich war im letzten Jahr nebenberuflich
als VHS-Dozentin taetig.
Aufwelchem Formblatt und in welcher Zeile
muss ich den Verdienst angeben ?
Und wo fuehre ich die mir entstsndenen
Kosten aus ?
Das Steuerprogrmm von WISO konnte mir
diese Fragen nicht beantworten… Oder
habe ich nur die richtige Stelle nicht
gefunden ???
Vielen Dank fuer die Hilfe,
Rita.
kleiner Hinweis am Rande! Ich hatte mal die Betriebsprüfung am Hals, weil ein schlauer Steuerberater die - damals höheren - Einnahmen nicht extra ausgewiesen hat. Die VHSen teilen ganz offiziell die Einnahmen der Dozenten an das Finanzamt mit (eine Art Kontrollmitteilung), sodaß mogeln gefährlich ist (Steuerhinterziehung!) Wenn Du zusätzlich noch andere freiberufliche Einnahmen hast, dann mußt du auch niedrigere Einnahmen anmelden!
Hallo Klaus,
ich weiss, dass die VHSen ihre Angaben korrekt machen. Deshalb mache ich meine Angaben auch korrekt.
Die Steuererklaerung ist auf dem Weg und ich lag noch weit unter dem Freibetrag. Im naechsten Jahr wird es aber anders sein.
Danke fuer den Hinweis.
Rita.
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