Zweckänderung von Wohnraum

hi, ne Menge Holz, ich hoffe, einer hat Lust, das zu lesen und zu beantworten :wink:

  1. Muss ich irgendwas beachten, wenn in 2001 die Einliegerwohnung Büro war und in 2002 das Büro in einen kleineren Raum verlegt wurde und gleichzeitig das alte Büro zu Wohnzwecken genutzt wird?
    Z.B. müssen irgendwelche in 2001 steuerlich geltend gemachten Renovierungs- und Möbelkosten etc. in 2002 zurückgezahlt werden? Betrifft nicht Abschreibungen, sondern alles direkt absetzbare Kosten.

  2. Wenn das FA die Relevanz gewisser Ausgaben anzweifelt und Nachweise verlangt (Fotos), was dann? Von dem damaligen Büro gibt’s keine Fotos. Natürlich kann ich die ELW fotografieren, aber die ist jetzt halt klar als Wohnraum erkennbar.

  3. in 2001 wurden Deckenpaneele fürs Büro angeschafft, aber mangels Zeit bislang noch nicht montiert (liegt alles noch rum). Das Zeug wurde aber abgesetzt. Kann das Probleme geben, da die Dinger ja jetzt im ehemaligen Büro und damit jetzigen Wohnraum eingebaut werden?

Danke für die Mühe!

Hallo!

Zwei Dinge erscheinen mir wesentlich:

  1. Beweisvorsorge ist wesentlich, umso mehr als der von Dir geschilderte Sachverhalt nicht alltäglich ist. Wenn also die Erklärung „Wohnung war Büro“ - Renovierung betrieblich veranlaßt - nicht akzeptiert wird, bitte nicht wundern…

  2. Wenn die Einliegerwohnung nachweislich (!) eigengewerblich genutzt werden sollte, handelt es sich insoweit um notwendiges Betriebsvermögen. Somit Einlage des Büros „Wohnung“ zum Teilwert (~Verkehrswert).
    Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken läßt sie anschließend wieder zu notwendigem Privatvermögen werden. Die Renovierung u. ä. wird den Wert wohl nicht geschmälert haben, so dass in Höhe des Differenzbetrags zwischen Buchwert und Verkehrswert ein Entnahmegewinn zu besteuern sein dürfte. Somit teilweiser Ausgleich der sofort abziehbaren werterhöhenden Investitionen.

Ciao!
Nemo