Bruttogehalt senken für die Eigenheimzulage

Ganz dringend benötige ich noch ein paar Tipps, um mein Bruttogehalt 1999 auf ca. 80.000 DM zu reduzieren (bisher ca. 85.000.)
um doch noch an die Eigenheimzulage zu
kommen. Mein Brutto für 1998 war 79.000.
Ich bin für ‚alle‘ Hinweis sehr dankbar!!!

Gruß

Basti

Hi Basti,

an Deinem Bruttogehalt wirst Du schwerlich rückwirkend etwas verändern - es sei denn, Du würdest einen Teil zurückerstatten (wie auch immer).

Interessant ist aber m. W. eher das steuerpflichtige Bruttoeinkommen: das hängt auf der einen Seite von Deinem Brutto-Entgelt ab und auf der anderen Seite davon, wieviel Aufwendungen Du dazu geltend machen kannst. Sprich: Einnahmen minus Ausgaben = steuerpflichtiges Brutto.

Zu den Ausgaben gehören Werbungskosten, Fahrtkosten, besondere berufsspezifische Aufwendungen usw.

Laß´ Dich im Zweifel vom Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein beraten.

Viel Efolg und munter bleiben

Jetz weiß ich nicht genau, hab’ ich da was übersehen?

Meines Wissens lag die Grenze für die Eigenheimzulage 1999 bei 120.000,-. Erst für dieses Jahr (2000) ist sie auf 80.000,- gesenkt worden.

Gruß
Werner

Hallo Basti!

80.000,-DM gilt ab 1.1.00.
Für 1999 lagen die max. Einkünfte deutlich höher, also brauchst Du Dir für die Einkommensteuererklärung 99 keine Sorgen machen. Wenn Du nur 85.000,-DM verdient hast.
Für 2000 hast Du jetzt genügend Zeit, Dir etwas zu überlegen. Event sogar eine Gehaltskürzung.
Gruß Werner

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Hi Basti,
also 1999 galten noch die alten Grenzen, daß mit den DM 80.000 gilt erst ab 2000.
Bei der Eigenheimzulage wird dann immer das Einkommen der letzten beiden Jahre zugrunde gelegt. Wenn Du also 1999 eine Immobilie erworben hast, das Einkommen von 1999 und von 1998. Für diese beiden Jahre darf die Grenze von DM 240.000,-- nicht überschritten werden. Wenn Du dieses Jahr erst kaufst darf dein Einkommen für dieses Jahr und für 1999 DM 160.000,-- nicht überschreiten.

Viele Grüße
Manuela

Hi, die Grenze in 1999 lag noch bei 240.000 Dm allerdings ist nicht das Bruttoeinkommen sondern der Gesamtbetrag der Einkünfte im aktuellen Jahr zzgl. des Gesamtbetrags der Einkünfte im Vorjahr relevant. Dass heisst alle Einnahmen abzgl. der Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Wird die Eigenheimzulage erst einmal gewährt, ist es in den Folgejahren uninteressant wieviele Einkünfte Du hast. Anders als früher beim 10e (jährliche Neuprüfung) wird hier nur einmal geprüft.

Mfg

Christian Ohage

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