Bedingt durch die innere Abneigung gegen alles, was mit Steuern zu tun hat, und vielleicht auch durch ein ganz klein wenig Schlampigkeit, haben wir verpasst, für ein Sparkonto die Freistellung zu beantragen.
Und schwupp, bei der Auszahlung wurden jetzt über 60 Euro Kap. Ertr.steuer einbehalten.
Gibt’s eine Möglichkeit das zurückzubekommen, ggf. per Einkommensteuererklärung nächstes Jahr?
Hallo!
Da diese Steuer einer Vorauszahlung vergleichbar ist, wird sie von der individuellen Jahres-Einkommensteuer abgezogen, um die Restzahlung zu ermitteln. Wenn mehr vorausgezahlt wurde als tatsächlich anfällt, wird der Unterschiedsbetrag (ggf. alles) erstattet, genau so wie bei Lohnsteuer.
Zur Ermittlung der individuellen Steuer ist es allerdings erforderlich, dass eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird.
Ciao!
Nemo
Am besten du gibst es bei deiner EK-erklärung an und den Beleg mit ab wo das ausgewiesen ist und schon solltest du das ganze auf den Freibetrag angerechnet bekommen. Wenn du also drunter liegst, bekommst du alles wieder.
Solange hast du dem Staat ein zinsloses Darlehen gegeben.
Gruß Ivo
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Super - danke!
Bei vielen Banken ist es möglich gegen Einreichung der ausgestellten Steuerbescheinigung und Erteilung eines Freistellungsauftrages den einbehaltenen Steuerabzug von der Bank wieder zu bekommen.
Ist aber ´ne Frage der Kulanz des Kreditinstituts.
Thilo bock
http://www.t-hi-lo.de
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Wohl auch eine Frage dessen, was man bereit ist dafür zu zahlen. Ein Kunde der noch bei einer anderen Bank Kunde ist, hat mir was von ca. 25 Euro Gebühren seitens der Bank erzählt.
Gruß ivo