gewillkürt?

Hallo,

ein Finanzamt/zwei Finanzämter haben mir folgenden „Streich“ gespielt:

Ich war GF (eigentlich, seit der Gründung her nur nebenbei mal „eben so“, die eigentlichen Geschäfte hat ein zweiter GF geführt, so lange, bis die Gesellschafter gemerkt haben, daß der die Firma ausnimmt bis auf den letzten Groschen und er entlassen wurde; da war plötzlich ich der alleinige GF, ohne weiteres Zutun, oh je.) bei einer Hamburger Firma, die nach dem finanziellen Ausbluten und einigen Sanierungsversuchen aufgelöst wurde.

In dieser „Zeit der letzten Zuckungen“ hatte natürlich das Hamburger FA mitgekriegt, daß alle Post immer an meinen tatsächlichen Aufenthaltsort (Gießen) ging, wo ich - jetzt aber echt und tatsächlich - meine eigene Firma führte.

Und dann hat man die Zuständigkeit von FA HH nach GI verlegt. Ich habe auch brav Steuererklärungen abgegeben, die aber im Zuge der Zuständigkeitsverlagerung irgendwo verschütt gegangen sind. Und bei mir vorliegende Kopien wollte man nicht akzeptieren, es müßten schon die Originale sein. Woher nehmen, wenn die doch eingereicht wurden?

Das FA hat dann die üblichen wohlerprobten Druckmittel eingesetzt, Steuerschätzungen angesetzt (vollkommen aus der Luft gegriffen, denn in der in Rede stehenden Firma war schon länger niemand mehr angestellt, Umsatz null etc. pp.), aber eben kräftig geschätzt, 60 000 DM. Dann einen Bescheid, eine Mahnung noch mal nachfassen, noch eine neue Steuerschätzung auf einem anderen Bereich, Motto: Druck erhöhen. Gerichtsvollzieher schicken, jeden zweiten Tag.

Alles Schreiben an das jetzt zuständige Finanzamt, dessen Leiter und so weiter und so fort, hat nichts genutzt, bis ich in meiner Not mehrfach an den Hess. Finanzminister geschrieben habe, der hat das über die Oberfinanzdirektion eruieren lassen, und siehe da, nach zwei Monaten kam ein Brief, alle Ansprüche gegen mich seien nichtig, das FA habe die Maßnahmen gegen mich eingestellt, man bitte mich, „die entstandenen Schwierigkeiten zu entschuldigen“. Ich dachte, das sei jetzt erledigt.

Pusteblume. Nachdem das bis dato zuständige FA ja jetzt nicht mehr agieren durfte, hat man folgenden Trick angewendet: Die Zuständigkeit wieder an das ursprüngliche FA zurückgegeben, also in eine anderes Bundesland, und die durften weitermachen, oder von vorne beginnen, denn denen hat der hessische Finanzminister ja nichts zu sagen. Ja noch schlimmer, die konnten jetzt das hessische FA um Amtshilfe bitten, das durften die wieder, und ich bin zwischen allen Stühlen gesessen.

Dann hat man Bescheide erwirkt, die mit Verfahrenstricks wirksam werden lassen und all so Zeugs, jeder Schritt für sich schon eigentlich fußend auf irgendeiner sehr wohl vorhandenen Vorschrift, aber im Grunde eben an allem vorbeigehend, denn, wenn man es genau ausrechnet, habe sogar ich noch etwas zurückzukriegen.

Frage: Dürfen die so etwas überhaupt: das zurückgeben, und an vorherigen Entscheidungen vorbei agieren? Ist das nicht Willkür, Amtsmißbrauch oder was für Ausdrücke gibt’s da sonst noch, mit denen man operieren könnte? Überhaupt: hat jemand eine starken Ratschlag, wie man da ein für alle Mal Schluß macht?

Danke

Antal

Was willst Du konkret?
Hallo!

Kurz und bündig: Gegen jeden Verwaltungsakt ist der Rechtsweg gegeben, daher…

Einspruch einlegen, Aussetzung der Vollziehung beantragen, Erklärung neu einreichen.

Hast Du die Einspruchsfrist versäumt, wird die Steuerfestsetzung wirksam, wenn sie nicht nichtig war. War sie nichtig, dann ist sie nie verhanden gewesen, so dass jederzeit innerhalb der Festsetzungsfrist ein neuer Bescheid ergehen kann, der natürlich wieder angefochten werden kann.

Wer Geschäftsführer ist, muss auch gegen sich gelten lassen, als derjenige angesehen zu werden, der die Entscheidungen trifft. „Nur so Gf., aber nicht richtig“ - das gibt´s rechtlich nicht.

Dies ist insbesondere hinsichtlich der Anfechtbarkeit eventueller Haftungsbescheide wegen falscher Steuerfestsetzung zu beachten. Denn wer einen Bescheid (zB als GF) hätte anfechten können, kann sich später nicht auf dessen Unrichtigkeit berufen!!! U. U. haftest Du daher für eine zu hoch festgesetzte Steuer.

Ciao!
Nemo

Danke Dir für die Antwort: Aber, konkret geht´s mir um folgendes: Ich habe es mit jahrealtem Schreiben schriftlich, daß keiner (KEINE) Ansprücje gegen mich bestehen(und zwar vom danaligen hess. Fianzminister, über dessen Oberfinazdirektion.

Das hindert die Beamten nicht, das zu eumgehen, den Akt zurückzugene ans erste FA und alles beginnt von vorne. Zitiere ich diesen Brief wird der abgeschmettert als „unerheblich“. Ach? Das seeh ich grade umgekehrt, das ist das einzig erhebliche überhaupt.

Meiner Meinung nach ein Willkürakt um sich zu rächen für eine frühere (erfolgreiche) Dienstaufsichtsbeschwerde.

Tschau Antal

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo nochmal!

Wenn der FinMin tatsächlich geschrieben hat, dass die Bescheide „nichtig“ (!) sind, dann ist es verfahrensrechtlich möglich, einen neuen (wirksamen Erst-) Bescheid zu erlassen.

Nur dagegen kannst Du Dich wehren. Denn selbst wenn dieser neue Bescheid, von welchem FA auch immer er stammt, rechtswidrig sein sollte, bleibt er wirksam und erwächst mit sämtlichen Folgen in Bestandskraft nach Ablauf der Einspruchsfrist. Eine evtl. Haftung wird dann auch in diesem Umfang geltend gemacht werden können.

Ciao!
Nemo