Steeurberater und Kosten

Hallo

habe für das Jahr 2000 und 2001 meine Buchführung von der Freundin meines Bruders machen lassen(Einnahme-Überschuss).Sie arbeitet beim Steuerberater.Da ich noch ein paar Infos wollte habe ich dann bei ihrem Chef einen Termin gemacht.Wollte das er sich die Unterlagen mal ansieht und mir paar Tipps gibt in Blick auf späteren Wohnungskauf und sofortigen Kredit für nen LKW.
Daraufhin hat er meine „Schwägerin“ angewiesen die Daten in PC einzugeben.Wie gesagt die Unterlagen(Zahlen) waren eigentich komplett fertig.In den Jahren habe ich ca. 130000DM pro Jahr umgesetzt aber kaum Gewinn gehabt(muss keine EST bezahlen).
Nun stellt er mir eine Rechnung von 2260€ für beide Jahre für Gewinnermittlung und die Erklärungen.

Habe ihn aber nie damit beauftragt und bin jetzt natürlich ziemlich geschockt über Rechnung.Wäre ja auch bereit für die Beratung zu bezahlen aber das ist wohl ziemlich heftig.

Frage:Muss ich das bezahlen obwohl ich ihn nicht schriftlich dazu ermächtigt habe?

Hallo Ronald,

habe für das Jahr 2000 und 2001 meine Buchführung von der
Freundin meines Bruders machen lassen(Einnahme-Überschuss).Sie
arbeitet beim Steuerberater.Da ich noch ein paar Infos wollte
habe ich dann bei ihrem Chef einen Termin gemacht.Wollte das
er sich die Unterlagen mal ansieht und mir paar Tipps gibt in
Blick auf späteren Wohnungskauf und sofortigen Kredit für nen
LKW.

Das heißt du hast ihn mündlich mit eienr Beratung beauftragt. er kann dich aber nur beraten, wenn er die Unterlagen selbst eingehend prüft. damit er nicht mit der Hand rechnen muß, läßt er sie also erfassen. die Auswertungen sind quasi Abfallprodukt.

Jetzt hat er alle Zahlen inhaltlich und rechnerisch richtig vorliegen und kann somit für seine Beratung haften. Mit dem Auftrag zur Beratung hast du ihm quasi die anderen Arbeiten mitbeauftragt.

Wenn dir einer nen Auftrag gibt und nicht nach dem preis fragt, führst du dann den Auftrag nicht aus? Oder fährst du erstmal und schickst ihm dann ne Rechnung?

gruss
winkel

PS: Bei Architekten ist es noch witziger, die brauchen nicht mal nen Auftrag. Wenn du dahin gehst und sagst, machen sie mir dochmal ne Zeichnung nach der ich mein Haus kakulieren kann, dann haste nen kompletten Architektenvertrag am Hals, als ob er den hausbau bereits bis zu Ende betreut hätte, auch wenn du nicht mit ihm baust.

Gruss
winkel

achtung ironie
hi,

in der rechnung ist wohl noch anteiliger aufwand für sein personal drinn, welches in ihrer freizeit bestimmt ohne wissen des arbeitgebers gearbeitet hat, oder?

um die genaue rechnung prüfen zu lassen, telefoniere mal mit der steuerberaterkammer, mir erscheinen sie aber der höhe nach in ordnung. der StB kann auch nur in die tabelle schaun. bei einer 4/3 rechnung ist der wert entweder die betriebseinnahmen oder die betriebsausgaben (je nachdem, was höher ist). dann kann man aus der tabelle die gebühr ablesen.

wieviel 10tel hat er denn berechnet? hat er die buchführung nochmal mit berechnet?

mehr kann man da nicht sagen.

gruss vom

showbee

Hallo Ronald,
Hallo Winkel,

das kenne ich aus meiner Erfahrung heraus völlig anders.
Es muß einem Steuerberater ein ganz konkreter Auftrag gegeben werden. Schriftlich. Mit Auftrag, Vollmacht, Mandatserteilung.
Der Umfang des Auftrages muß schriftlich fixiert sein, da der Steuerberater sich, gerade bei Streitigkeiten um die Rechnung auf ganz dünnem Eis bewegt.
Es muß immer der Steuerberater den Beweis führen, daß er den Auftrag bekommen hat eine bestimmte Leistung zu erbringen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß es schier unmöglich ist Forderungen aus mündlich erteilten Aufträgen einzutreiben. Wieviel schwieriger ist es Forderungen aus nicht erteilten Aufträgen beizutreiben.
Ich würde an den StB. gehen ihm noch einmal den Auftrag benennen und um entsprechende Rechnung bitten. Der nächste Schritt wäre die Steuerberaterkammer…

Grüsse
Klaus

Danke!!
Da ist endlich mal ne positive Antwort.Das werde ich dann mal machen,

Vielen Dank

Hallo Klaus,

Es muß einem Steuerberater ein ganz konkreter Auftrag gegeben
werden. Schriftlich. Mit Auftrag, Vollmacht, Mandatserteilung.
Der Umfang des Auftrages muß schriftlich fixiert sein, da der
Steuerberater sich, gerade bei Streitigkeiten um die Rechnung
auf ganz dünnem Eis bewegt.

Seh ich an dieser Stelle etwas anders: Der Auftrag lautete ja nur auf die Bewertung der Zahlen. nicht auf Abgabe von Meldungen an das FA oder andere und nicht auf Testate.

Es muß immer der Steuerberater den Beweis führen, daß er den
Auftrag bekommen hat eine bestimmte Leistung zu erbringen. Aus
eigener Erfahrung weiß ich, daß es schier unmöglich ist

Als Richter würd ich dann den Kläger fragen: wie sind denn die unterlagen in Besitz des STB gekommen?

Forderungen aus mündlich erteilten Aufträgen einzutreiben.
Wieviel schwieriger ist es Forderungen aus nicht erteilten
Aufträgen beizutreiben.

Es bleibt ja noch die Frage, ob er alleine mit dem Mandaten gesprochen hat oder ob ein anderes Mitgleid der Kanzlei dabei war, bzw. ob der STB im Beisein des Mandanten die unterlagen einer seiner MA übergeben hat und welche Veranlassung damit verbunden war?
gruss
winkel

Hi Winkel,

Es muß einem Steuerberater ein ganz konkreter Auftrag gegeben
werden. Schriftlich. Mit Auftrag, Vollmacht, Mandatserteilung.
Der Umfang des Auftrages muß schriftlich fixiert sein, da der
Steuerberater sich, gerade bei Streitigkeiten um die Rechnung
auf ganz dünnem Eis bewegt.

Seh ich an dieser Stelle etwas anders: Der Auftrag lautete ja
nur auf die Bewertung der Zahlen. nicht auf Abgabe von
Meldungen an das FA oder andere und nicht auf Testate.

Siehste…
genau daliegt das Problem…
deshalb ist für den steuerberater ein schriftlicherAuftrag mit dessen genauer bezeichnung so wichtig.
Hatte er den Auftrag die vorhandenen zahlen zu analysieren?
Hatte er den Auftrag zu überprüfen ob aus den vorhanden belegen die richtigen zahlen entstanden sind?
Hatte er den Auftrag eine E/A- Rechnung und Steuererklärungen zu machen?

Das sind immer die Knackpunkte zwischen mandant und Steuerberater. (Bei der Rechnungserstellung). Und Mitarbeiteraussagen reißen dakeinen Richter vom Hocker. Denn der mandant ist Laie und weiss eventuell gar nicht was er da mündlich in Auftrag gibt. der Steuerberater, der Fachmann hat eine Art Fürsorgepflicht.
Und Fakt ist,(meine ich), daß weder der Auftrag für eine E/A-Rechnung noch für Steuererklärungen gegeben wurden, oder?

Es muß immer der Steuerberater den Beweis führen, daß er den
Auftrag bekommen hat eine bestimmte Leistung zu erbringen. Aus
eigener Erfahrung weiß ich, daß es schier unmöglich ist

Als Richter würd ich dann den Kläger fragen: wie sind denn die
unterlagen in Besitz des STB gekommen?

Wenn Du einer Autoreparaturwerkstatt dein Auto zur reparatur gibst und der verkauft es, dann wird sich auch kein Richter fragen wie der Händler zu dem Auto kam!!

Forderungen aus mündlich erteilten Aufträgen einzutreiben.
Wieviel schwieriger ist es Forderungen aus nicht erteilten
Aufträgen beizutreiben.

Es bleibt ja noch die Frage, ob er alleine mit dem Mandaten
gesprochen hat oder ob ein anderes Mitgleid der Kanzlei dabei
war, bzw. ob der STB im Beisein des Mandanten die unterlagen
einer seiner MA übergeben hat und welche Veranlassung damit
verbunden war?

Siehe Oben…
Ich kann meinem Steuerberater meine Unterlagen übergeben und kann ihm viele verschiedene Aufträge geben, diese müssen klar umrissen und abgegrenzt sein…(vgl.) Autoreparatur…

Nichts für Ungut :smile:
Klaus

Hi Klaus,

ich denke du übersiehst da das Wesentliche.

Nach der Formulierung des Auskunftsersuchens konnte der STB um seiner Sorgfaltspflicht zu genügen garnicht anders handeln.

  1. Er wußte, daß die Zahlen von einem Laien erstellt sind.
  2. Aufgrund solcher nicht geprüfter/testierter Zahlen kann/darf er keine Auskünfte geben.

gruss
winkel

Hallo Winkel,
du bist nicht zufällig Steuerberater?
Wenn ich einen Steuerberater nach der Uhrzeit frage, dann muß er auch nicht erst eine Uhr bauen…
Er kann seine Aussagen einschränken.
Er hatte keinen Auftrag einen jahresabschluß und eine Steuererklärung zu erstellen und somit wird sie nicht bezahlt.
Er hatte den Auftrag sich die sachen „einmal anzuschauen“
Das hat er zu tun, nicht mehr und auch nicht weniger.
Sollte ich meine Unterlagen zu einem Steuerberater bringen und ihm keinen Auftrag erteilen Steuererklärungen zu erstellen, dann kann er sich mit diesen Erklärungen die Praxiswände tapezieren, der nächste Schritt wäredie Steuerberaterkammer und dann die Öffentlichkeit.
Es gibt im Steuerberatungsgesetz darüber ganz klare Aussagen…
Es gibt massenweise Urteile bei denen der Steuerberater hinter runtergefallen ist weil er keinen schriftlichen Auftrag erhalten hat.

Nun gut… das kann wohl noch ewig so weitergehen denke ich

Grüße
Klaus
P.S. Falls du kein Steuerberater bist frage mal deinen, oder rufe doch mal just for fun die Steuerberaterkammer an und schildere den obigen Fall

-)
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