hi,
mal ne frage. verkaufe wie so viele andere bei ebay so allerlei. bin seit 99 mitglied und habe jetzt gute 200 bewertungen. in den letzen 6 monaten hatte ich viel zeit und so circa 180 artikel verkauft. meist dvd´s und computerartikel, die ich nicht mehr benötigte. alles waren gebraucht artikel.
mit den dvd´s hab ich sicherlich so 2 eur pro dvd verdient. mit den pc artikeln nichts, da ich sie meist nur deshalb verkauft habe, weil ich meinen pc upgedatet habe und somit älteres nicht mehr brauchte.
bin noch student, und hab mir somit meist ein paar euros dazu verdient.
bin ich jetzt eigentlich schon gewerblich oder noch privatverkäufer ?
hab keine lust irgendwann wegen evtl. steuerbetruges eine anklage zu bekommen.
Man tritt nach außen als Unternehmer auf---- zeigt an, daß man etwas verkaufen will.
Man will Umsatz/ Gewinn machen…
Und man tut dies nachhaltig, also nicht bloß wenige male sondern laufend.
Dies sind die Voraussetzungen um Unternehmer zu sein.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich bei DVD’ s und ähnlichem in relativ geringem Umfang irgendein Finanzamt interessiert.
Ich persönlich würde für den Fall eines Falles. Belege und Unterlagen zu den Kosten aufbewahren.
ebaykosten
Internetgebühren
PC
Porto
betrieblich veranlasste Kilometer
etc.
Ich denke, daß auf diese Weise selbst bei einer Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung nichts anbrennen wird.
Dies hängt auch alles davon ab, inwieweit du andere Einkünfte hast.
Nur: Wenn sich aus deinem „Gewerbe“ keine Steuerergeben, weil sich kein Überschuß ergibt, kann auch keine Steuerhinterzieheung/Verkürzung stattgefunden haben…
Du solltest nur unter allen Umständen vermeiden irgendjemandem für irgendetwas Umsatzsteuer auf einer Rechnung auszuweisen.
Das Umsatzsteuuerrecht ist da sehr grosszügig mit der Auslegung des Unternehmerbegriffs:
Einnahme-Erzielungsabsicht, muss kein Gewinn (!) rauskommen
Nachhaltigkeit, also wiederholtes handeln
Selbständigkeit (eigener Name und eigene Rechnung)
Dazu gehört ganz sicher jemand, der regelmäßig bei E-Bay handelt, nur weiss es keiner…
…Folge:
Wenn die Gesamtsumme der im Jahr vereinnahmten Veräußerungserlöse eine Größenordnung von 32.500DM/16.620EUR im Vorjahr und voraussichtlich 50.000EUR im laufenden Jahr nicht überschreitet, bist Du kraft Gesetz Kleinunternehmer §19UStG. Dann musst Du keine USt zahlen, bist aber trotzdem Unternehmer. Fatal ist in diesen Fällen aber der unberechtigte USt-Ausweis auf eigenen Rechnungen. Dann musst Du nämlich trotzdem zahlen!
Im Grunde passiert nichts, wenn Du weit unter diesen Grenzen liegst. Theoretisch müssten zwar alle Unternehmer das Unternehmen beim FA anmelden und Umsatzsteuererklärungen abgeben (Kleinunternehmerumsatz nur nachrichtlich einzutragen, s.o.), aber praktisch machen das nur diejenigen, die zugleich ein Gewerbe angemeldet haben. (Aber das wird wieder anders beurteilt, beispielsweise kommt es dort auch auf die Absicht an, Gewinn zu erzielen.)
Fazit: Wenn Du viel weniger Umsatz machst als oben angegeben und dich davor hütest „+ Umsatzsteuer 16% = … EUR“ auf die Rechnung draufzuschreiben (offener USt-Ausweis), bist DU auf der sicheren Seite und kannst munter weiter verkaufen.
es ist nun fast alles gesagt, das wesentliche aber: wenn du nur privaten müll verkaufst, den du selber abgenutzt hast, dann liegen geschäfte der privaten vermögensumschichtung vor. nachhaltige gewinnerzielungsabsicht erkennt man beim handel vor allem an den zukäufen und an einem erzielten rohgewinn. beides liegt bei dir nicht vor. du kaufst keine ware DES VERKAUFENS WILLEN und du erzielst auch keinen endgewinn mit den waren. selbst wenn du eine DVD mit einkaufspreis 40 DM, (welche nun 10 EUR marktwert hat) für 11 EUR verkaufst, erzielst du keinen gewinn.
also, alles im lot, solange du die USt beachtest.
gruss vom
showbee
p.s. der fiskus interessiert sich nur für geschäfte, an denen auch privateleute viel geld verdienen können (land, gebäude, wertpapiere)… aber DVDs … nenene!