Mal wieder ein merkwürdiges Problem der Bilanzierung:
Die A-OHG gewährt einem fremden Dritten Unternehmer ein unverzinsliches Fälligkeitsdarlehen, das ausreichend besichert ist. Es sind ausschließlich betriebliche Gründe für die Gewährung zu diesen Konditionen anzunehmen (als gegeben hinzunehmen!).
Wenn das Darlehen (100.000EUR) am 1.1.01 abfließt und am 31.12.04, also nach 5 Jahren, in einer Summe fällig wird, ergeben sich folgende Gegenwartswerte (abgezinst 5,5%):
01.01.01 = 76.513EUR
31.12.01 = 80.721
31.12.02 = 85.161
31.12.03 = 89.846
31.12.04 = 100.000 (bei Fälligkeit)
Frage:
Ist in 01 eine erfolgswirksame Abzinsung (1.1.) von 100.000-76.513 und anschließend jährlich eine erfolgswirksame Aufzinsung in Höhe der jeweiligen Barwertdifferenz vorzunehmen in der
a) Handelsbilanz,
b) Steuerbilanz?
Buchungssätze sind willkommen
Idee:
Grundsätzlich sollen die sog. AK einer Forderung immer deren Nennwert entsprechend (BFH 1975 zu §6(1)Nr.2EStG), also 100.000EUR. In der Steuerbilanz wäre eine Abwertung ohnehin nur bei dauernder Wertminderung möglich und die scheidet wegen des vollen Eingangs in 05 schon dem Grunde nach aus.
M. E. müsste der jeweils beizulegende Wert in der HB (§§ 252(1)Nr.4, 253(2) HGB) aber niedriger sein, oder?
Ein fremder Dritter würde bei einem Eintritt in diesen Vertrag wohl nur die o.g. Barwerte zu zahlen bereit sein, oder? Immerhin ist nicht gewiss, ob die gewünschten geschäftlichen Vorteile tatsächlich eintreten.
Kommentar Schmidt zu § 5 TZ 360
Ansatz mit Nennbetrag nach Realisationsprinzip 68 II 76, 92 II 904
Kommentar Schmidt zu § 5 TZ 369
Teilwert einer Forderung beeinflusst sich durch Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des Schuldners sowie durch ihre Verzinslichkeit.
Teilwertvermutung für Nennwert 81 II 734, 90 II 117
Kommentar Schmidt zu § 5 TZ 370
Kein niedrigerer Teilwertansatz, wenn Besicherung ausrechend
Kommentar Schmidt zu § 5 TZ 371
Bei Anlagevermögen soll ein Erwerber die Unverzinslichkeit in Kauf nehmen. Deshalb Abzinsung nur bei Umlaufvermögen, analog zu 90 II 639
Kommentar Schmidt zu § 5 TZ 217
Bei der einkommensteuerlich vorausgesetzten voraussichtlich dauernden Wertminderung gilt auch handelsrechtlich die Verpflichtung, den niedrigeren Wert anzusetzen.
Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter. Ich bin halt nur noch im Steuerrecht fit.
Hi,
heute habe ich in der GmbH Rundschau Heft 4 aus 2002 gelesen, dass bei unverzinslichen Darlehen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr eine gesetzliche Abzinsungspflicht besteht. Dies führt bei der darlehensnehmenden Gesellschaft zu einem Abzinsungsgewinn, der in vollem Umfang steuerpflichtig ist. Durch die Aufzinsung in den Bilanzen der Folgejahre kommt es zu korrespondierenden Verlusten.
Also doch ab- und dann wieder aufzinsen.
Viele Grüße
Cirwalda
P.S. Hast du schon eine Fundstelle zu deinem 10d i.V.m. 2 Abs3 Problem. Ich glaub ich habe einen passenden Aufsatz (den ich aber selbst noch nicht so recht verdaut habe) Steuer und Studium Heft 8 aus 2002 S. 451 bzw 453
Auf seiten der Darlehensnehmer ist der Barwert anzusetzen (5,5% Zinsfuss). Das hatten wir unlängst schon mal erörtert. Unklar war mir nur die Behandlung beim Gläubiger.
P.S. Hast du schon eine Fundstelle zu deinem 10d i.V.m. 2 Abs3
Problem. Ich glaub ich habe einen passenden Aufsatz (den ich
aber selbst noch nicht so recht verdaut habe) Steuer und
Studium Heft 8 aus 2002 S. 451 bzw 453
Weder dazu noch zur Frage des §10d EStG 99=>98 habe ich Neuigkeiten. Mir wurde jedenfalls mitgeteilt, das Programm habe keine Begrenzung vorgenommen. Na ja, der liebe Computer, ob das wohl stimmt…
Weder dazu noch zur Frage des §10d EStG 99=>98 habe ich
Neuigkeiten. Mir wurde jedenfalls mitgeteilt, das Programm
habe keine Begrenzung vorgenommen. Na ja, der liebe Computer,
ob das wohl stimmt…
hey, das war keine ausrede! unser datev wird seit mitte 99 nicht mehr geupdated, weil wir nun mit inhouselösung arbeiten. in dieser haben wir allerdings keine 98er veranlagung drinn. ich werde mal meine connexions spielen lassen und einen datev user um die zahleneingabe bitten, wenn es denn sooooo wichtig ist.