mich interessiert, wer grundsätzlich gesehen aufgrund welches
Steuergegenstandes Körperschaftssteuerpflichtig ist.
hi,
der grundgedanke ist jener:
einkommensteuer (ESt) und körperschaftsteuer (KSt) sind steuern vom ertrag bei verschiedenen rechtssubjekten.
die est für natuerliche personen
die kst für juristische personen (kapitalgesellschaften, genossenschaften, versicherungsvereine auf gegenseitigkeit, vereine, anstalten, stiftungen und gewerbliche betriebe der öffentlichen hand)
steuerpflichtig werden grob gesagt deren gewinne, wenn sie ihren sitz/geschäftsleitung in D haben.
diese jur.pers. können i.d.R. fast alle einkünfte haben wie natuerliche personen (ausnahme nichtselbständige arbeit, denn eine GmbH kann kein arbeitnehmer sein
…
was in den nachrichten nun rumgeistert hat folgende bewandnis:
bis 2001 gab es das sogen. anrechnungsverfahren. hierzu ist wichtig, das man weiss, das an jeder jP irgendwelche Personen kapitalmäßig beteiligt sind. bsp: xyz GmbH hat 10 gesellschafter, alle sind mit 10% beteiligt.
in den jahren 1999 und 2000 erzielt die GmbH je einen gewinn von 100.000 DM. im jahr 2000 kommt kein gewinn zu stande (annahme 0,-) …
die gewinne aus 1999 und 2000 werden aber in 2001 an die gesellschafter voll ausgeschüttet.
steuerlich sieht das vereinfacht so aus:
in 99 und 2000 gabs den KSt-steuersatz von 40% für einbehaltene gewinn und für ausgeschüttete gewinn waren 30% fällig.
die GmbH zahlt also in 99 und 00 je 40.000 DM KSt.
in 01 werden nun die 200.000 gewinn ausgeschüttet. die gmbh hat aber schon 40% (80.000 DM) gezahlt. da der steuersatz für ausschüttungen nur 30% beträgt, erhaelt die gmbh 20.000 DM zurück.
(wir lassen den soli mal aussen vor).
es fliessen also 140.000 DM an die gesellschafter. zusaetzlich werden steuerbescheinigungen für 60.000 DM ausgestellt.
(kapitalertragsteuer lassen wir mal auch aussen vor).
in den einkommensteuererklärungen der 10 gesellschafter werden nun also je 20.000 DM versteuert (körperschaftsteuerguthaben wird mit besteuert). jeder gesellschafter erhält aber eine KSt-gutschrift von 6.000 DM.
entfallen nun auf die 20.000 DM ausschüttung 5.000 DM einkommensteuer, ergibt sich durch die anrechnung der 6.000 DM beim gesellschafter no. 1 ein guthaben (einkommensteuererstattung) von 1.000 DM.
im endeffekt entfällt also auf den gewinn der gmbh die steuer, die die gesellschafter „produzieren“, denn hier ist der steuertarif unterschiedlich je nach persönlichen verhältnissen (ehe, kinder, versicherungen) und nach der höhe der einkünfte.
dieses system wurde nun abgeschaft.
da aber viele jP noch viele bereits mit 40% (und vorher auch 45%) versteuert haben, diese aber noch nicht ausgeschüttet haben, wird das nun nachgeholt. aus diesem grunde erhalten die jP viel KSt zurück.
das neue system besteuert die KSt mit 25% definitiv.
also bsp. wie vor:
100.000 DM gewinn, davon 25.000 DM KSt an den fiskus.
an den gesellschafterkreis gehen 75.000 DM, davon ist die hälfte steuerfrei. also werden versteuert. 37.500 DM. haben die gesellschafter nun zufällig alle einen steuersatz bei der ESt von 33,33% entfallen nochmals 12.500 DM ESt auf den gewinn.
im saldo also 25.000 + 12.500 = 37.500 DM…
eine anrechnung gibt es nicht mehr, aus diesem grunde mussten die steuersaetze abgesenkt werden und 1/2 pauschal beim anteilseigner steuerfrei gestellt werden.
im endeffekt muss man es nun so sehen:
KSt, die die gesellschaften zurückbekommen vom finanzamt, weil gewinne ausgeschüttet werden, ist keine „verlorene“ einnahme, sondern die rückzahlung „geborgter“ gelder.
schlimm ist nur, wenn jP keine KSt mehr bezahlen, weil sie aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen lage keine gewinne mehr machen. diese beiden ursachen werden leider immer in einen topf geschmissen…
ich hoffe du hast nun einen kleinen einblick erhalten!
gruss vom
showbee