Privatnutzung Firmenwagen

Hallo,

bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens wird 1% dessen
Neupreises dafür in der Lohnabrechnung angesetzt.

Liegt der Fall bei einem älteren Gebrauchtfahrzeug (10 Jahre)
genauso oder wird dann nach einer anderen Grundlage bemessen ?

Danke!

hi,

nein, auch 1% vom bruttolistenpreis am tag der erstzulassung. da bei einem 10 jahre alten auto, diese pauschale irre ist, empfiehlt sich DRINGEND ein fahrtenbuch zu führen.

aus einem fahrtenbuch ergibt sich ein privater nutzungsanteil (1.000km von 10.000km privat = 10%). dein auto verursachte dann im monat x kosten von 250,00 EUR —> du musst 25,- als geldwerten vorteil versteuern.

in den ersten monaten des jahres kann man auch pauschal annehmen, das man einen %satz X privat fährt und mit der dezemberlohnrechnung wird dann verprobt:

tatsaechlicher privatnutzteil x gesamtkosten =
haette versteuert werden müssen für 01-12

  • davon versteuer in 01-11
    = differenz ist anteil für 12…

gruss vom

showbee

… 1% vom bruttolistenpreis am tag der erstzulassung.
da bei einem 10 jahre alten auto, diese pauschale irre ist,
empfiehlt sich DRINGEND ein fahrtenbuch zu führen.

Hallo,

im Fall des Fragestellers ist das Fahrtenbuch sinnvoll. Wer aber z. B. ein uraltes Mercedes SL-Schmuckstück oder einen unbezahlbar wertvollen Horch besitzt, für den gilt auch die 1%-Pauschale vom Listenpreis *g*. Dann läßt man die kompletten Kosten von Anschaffung bis Instandhaltung über die Bücher laufen (wie auch sonst, ist ja schließlich 'n Firmenauto) und zahlt für die private Nutzung 1% des damaligen Listenpreises. Günstiger gehts nicht.

Mit einem historischen SL-Cabrio ist mir ein konkreter Fall bekannt, der wie beschrieben glatt vom FA anerkannt wird. Wie sich die Sache verhält, wenn man einen Listenpreis aus den 30ern in Reichsmark präsentiert, weiß ich allerdings nicht. Ich werde es irgendwann ausprobieren. Sollte aber funktionieren, denn schließlich ist nirgends ein Maximalalter von Firmenautos vorgeschrieben.

Gruß
Wolfgang

Echt?
Hallo Wolfgang,
das wäre ja klasse. Warum fahre ich Sepp denn dann einen Neuwagen? Wenn ich nächstes oder übernächstes Jahr wieder einen neuen Wagen bekomme, dann nehme ich doch viel lieber einen Oldtimer. Meine Transportprobleme löst ein Morris Traveller doch genausogut und weniger verbrauchen tut er bestimmt auch noch. Die Versicherung und Steuern dürften auch drastisch nach unten gehen. Oder doch lieber einen E-Type Kombi wie bei Harold & Maude?
Gruss Sebastian

hi wolfgang,

hier wird die finanzverwaltung aber den privaten nutzungsanteil sehr genau prüfen. sollte kein notwendiges betriebsvermögen vorliegen (nicht bilanzierer haben kein gewillk. verm.), dann wird der rausgeschmissen.

oder die FÄ versuchen über § 42 AO die gestaltungsmissbrauch vorzuwerfen, denn es ist deutlich sichtbar, dass der oldtimer nur dem BV zugeordnet werden soll, um ausgaben für „hobby“ in die steuerlich relevante betriebsausgabensphäre zu bekommen.

ich würde hier nicht zuviel optimismus schüren…

gruss vom

showbee