Steuernummer bei Gutschriften

Hi Steuerexperten,
seit dem 01.07.02 muss ja die Steuernummer des Unternehmens auf der Rechnung stehen. Soweit ist das klar. Nun geht es aber um Gutschriften. Unser Steuerberater meint nun, das auf einer von uns erstellten Gutschrift (Warenrücknahme) unbedingt die Steuernummer des Kunden draufstehen müsste. Teilweise meinen unsere Kunden nun aber, dies sei nicht notwendig und sind auch nicht bereit, ihre Steuernummer bekanntzugeben. Was ist denn nun richtig und welche gesetzlichen Grundlagen finden hierbei Anwendung?
Gruss Sebastian

hallo,

das halte ich schlichtweg für falsch.

gruß ivo

Hallo Sebastian,

ist tatsächlich so!

Guckst Du: http://www.vdz.de/mediabase/documents/BMF_Schreiben_…

Über Sinn und Unsinn lässt sich IMHO trefflich streiten, mein Steuerberater hat mir geraten, aus Datenschutzgründen meine Nummer nicht zu veröffentlichen… (Hat ja auch nicht wirklich Konsequenzen zur Zeit, ich machs aber trotzdem als treuer Staatsbürger:smile:) Es hat mich allerdings auch noch kein Gutschreibender gefragt…

Grüße
Jürgen

Hallo Ivo,

denkste! s.o.:smile:

Grüße
Jürgen

Die Angabe der Steuernummer ist eine Vorschrift, wird aber nicht geahndet. So! :wink:

Bevor ich meine Steuernummer auf meine Briefbögen drucke und damit Schindluder getrieben wird (ruft doch mal beim Finanzamt an und sagt, Ihr wärt von Firma XY mit Steuernummer sowieso… da bekommt Ihr bestimmt Auskunft über die letzte UST-Erklärung :wink: ) lasse ich sie weg.

Viele Grüße
Matthia

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Hallo Matthia,

ACK, aber das Problem hierbei ist folgendes:

Es gibt leider in unserer Gesellschaft einige auch grössere Unternehmen, die gerne mal mit dem Bezahlen von Rechnungen auf sich warten lassen.

Nun gibt es die „Regel“, dass der Rechnungsempfangende eine ordnungsgemäße, den Vorchriften entsprechende Rechnung erwarten kann…

Also ist eine in dieser Hinsicht nicht vorschriftsmäßige Rechnung eine weitere Chance, Zahlungen „mit Recht“ zu verzögern!

Grüße
Jürgen

Hallo Jürgen,
danke erstmal für die Antwort und den Link. Nur interpretiere ich das so, das auf Rechnungen sowie Gutschriften die Steuernummer unseres Unternehmens stehen muss. Aber nirgendwo steht, das die Steuernummer unseres Kunden dort ebenfalls vermerkt werden muss. Wenn dem so wäre, dann müsste die Steuernummer des Kunden doch auch auf der Rechnung stehen. Bin irgendwie verwirrt.
Gruss Sebastian

Von wegen denkste.

Die Steuernummer des Kunden, der auf der Gutschrift steht muss nicht drauf, sondern der des Unternehmens die die Gutschrift erstellt.

Alles andere wäre idiotisch!

Gruß Ivo

Hi,

Eine Gutschrift ist nichts anderes als eine negative Rechnung. Daher gelten hier die gleichen Vorschriften.

Stellt der Rechnungsempfänger jedoch eine Rückbelastung (Gegenrechnung) auf, so muss die St-Nr. des belastenden (=Rechnungsschreiber) natürlich angegeben werden.

gruss
winkel

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Hi Ivo,
genau das habe ich auch gehört. Leider meint unser Steuerberater, dass das anders sei und ich muss nun jeden Kunden anschreiben und um seine Steuernummer bitten, damit ich für Warenrücksendungen eine Gutschrift erstellen kann.
Gruss Sebastian

Hi Winkel,
also könnte ich zusammenfassend sagen:

Ich erstelle eine Rechnung: Steuernummer meines Unternehmens muss auf der Rechnung draufstehen.

Ich erstelle eine Gutschrift: Gleiches wie bei Rechnung.

In beiden Fällen brauche ich die Steuernummer des Rechnungs/Gutschriftsempfängers also definitiv nicht?

Würde für mich auch keinen Sinn machen, bei einer Gutschrift die Steuernummer des Empfängers anzugeben. Bei einer Rechnung brauch ich es ja auch nicht.
Ist das so korrekt?
Gruss Sebastian

Wäre so korrekt
Hi Sebastian,

ich kann mir kaum einen anders gearteten Fall vorstellen; ich stelle eine Rechnung mit meiner Steuernummer, also nehme ich bei einer Gutschrift mit meiner Steuernummer zumindest einen Teil der Rechnung auch zurück.

Oder kannst du dir Gutschriften vorstellen, die nicht auf einem vorher geschlossenen Vertrag (Rechnung) basieren? Dann wäre es eine Überlegung wert.

Gruß
André

Wenn er weiters darauf besteht, dann verlange von ihm die exakte Bestimmung, in der das steht. Kann er das nicht, dann wechsel den StB.

gruss
winkel

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Hallo Sebastian,

also ich lese in 3d:

„In Gutschriften [] muss die Steuernummer des leistenden Unternehmers enthalten sein. [] der leistende Unternehemer (Gutschriftempfänger)[]“

Das heisst eindeutig, dass der Unternehmer, der die Gutschrift ausstellt, die Steuernummer des Empfängers in der Gutschrift zu nennen hat.

Grüße
Jürgen

Hallo Ivo,

das mag idiotisch sein, auch ein Beamtenscherz, fakt ist, dass in meinem Link unter 3d eindeutig steht, dass die Behörden erwarten, dass der Gutschriftaussteller die Steuernummer des Gutschriftempfängers (leistender Unternehmer bei Gutschriften!!) nennt.

Immer noch denkste!:smile:

Grüße
Jürgen

Hallo winkel,

der Crux ist im rechtlichen Begriff „leistendes Unternehmen“ in der gesetzlichen Neuregelung.

Wenn ich eine Rechnung schreibe, bin ich das leistende Unternehmen! Wenn ich eine Gutschrift (neg. Rechnung, wie Du so schön definiertest) schreibe, ist es der Empfänger der Gutschrift. Das steht ganz klar in meinem Link unter 3d.

Das mag sinnlos sein, ist auch in meinen Augen undurchführbar, ist aber zur Zeit wie auch der Steuerberater sagte, die aktuelle gesetzliche Regelung.

Grüße
Jürgen

Klar Jürgen, die „Sorte“ kenn ich. Die bekommen dann die Steuernummer in der Fußzeile dann doch mitgeteilt :wink:)

Viele Grüße
Matthia

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Danke an alle
Hallo nochmal,
nachdem ich den Link von Jürgen nochmals durchgelesen habe, scheint es tatsächlich so zu sein. Zugegebenerweise ist die
Bezeichnung „leistendes Unternehmen“ etwas unglücklich gewählt.
Einen Gutschriftsempfänger würde ich nach meiner bescheidenen Logik nie als „leistendes Unternehmen“ bezeichnen, denn der leistet nichts, sondern empfängt lediglich (nämlich die Gutschrift). Naja, Steuergesetzte sollen von Nicht-Experten wahrscheinlich nicht verstanden werden :wink:
Nochmals Dank an alle, die mir mit Tipps und Hinweisen geholfen haben.
Gruss Sebastian