wie sieht es mit der Besteuerung von folgenden Einkünften aus
Ein Erbe wurde angetreten und alle anfallenden Steuern bezahlt.
Das Erbe wird nun mit und mit verkauft (z.B. Bücher, alte Möbel etc.). Muß das Geld, das dabei reinkommt versteuert werden oder nicht?
Anderer Fall:
Eine Witwe verkauft, um über die Runden zu kommen, Teile von Sammlungen, die der Mann zu Lebzeiten angelet hat (auch z.B. Bücher, Münzen etc.)
Haushaltsauflösung unterliegt als blosse Vermögensumschichtung nicht der Besteuerung, ausgenommen als „private Veräußerungsgeschäfte“, das sind Veräußerungen innerhalb eines Jahres seit Anschaffung. (Gilt für alle Gegenstände, bekanntestes Beispiel: Wertpapiere)
Eine Witwe verkauft, um über die Runden zu kommen, Teile von
Sammlungen, die der Mann zu Lebzeiten angelet hat (auch z.B.
Bücher, Münzen etc.)
Wenn sie das nicht gewerblich aufzieht, sondern bloss ab und zu etwas veräußert, gilt das oben gesagte. Die Grenzen sind da theoretisch nicht genau abzustecken, aber praktisch könnte das ohnehin unter der Rubrik: Wo kein Kläger, da kein Richter" laufen.