Bafög-Rechner: welches Einkommen ist relevant?

Servus Kollegen,

ich beginne im Oktober mein erstes Semester in Leipzig. Isn’t it nice?

Ich habe Fragen zum BAfög. Da gibt es nämlich einen offiziellen Rechner, welcher eigentlich ganz nett funktioniert:

http://bafoeg-rechner.bmbf.de/

Da heißt es dann zwischendurch: „Einkünfte meines Vaters: Bitte entnehmen Sie folgende Angaben dem Einkommensteuerbescheid von 2000. (Spalte Ehemann/Ehefrau beachten!) Wenn kein Einkommensteuerbescheid vorliegt oder Ihr Vater nicht zur Einkommensteuer veranlagt ist, wenden Sie sich bitte an Ihr Amt für Ausbildungsförderung. Einkünfte, nur zu nennen soweit positiv.“

Nun habe ich hier den Einkommensteuerbescheid von 2000. Allerdings hilft mir das nicht richtig, weil ich zwei Werte auffinde und nun nicht weiß, welchen ich angeben muss.

  1. Einmal sehe ich dort „Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit/Bruttoarbeitslohn“, das ist der Wert X.

  2. Abgezogen wird ein Arbeitnehmerpauschbetrag, Werbungskosten, übrige Werbungskosten. Daraufhin folgt ein Wert Y „Gesamtbetrag der Einkünfte“.

  3. Dann wird wieder abgezogen: Sonderausgaben (Kirchensteuer, Steuerbatungskosten, Spenden…), beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben (Summe der Versicherungsbeiträge…), Ausbildungsfreibetrag, Freibeträge für Kinder… Über bleibt, tituliert als „Zu versteuerndes Einkommen“, Wert Z.

Die Frage ist nun: welchen Wert gebe ich im BAfög-Rechner an? X, Y oder Z? Die unterscheiden sich schon sehr, also würde es große Unterschiede beim Ergebnis machen. Dass ich eh noch mal zum zuständigen Amt gehe, ist keine Frage. Aber ich würde schon hier gerade etwas rumrechnen : ).

Danke für eure Hilfe!

Gruß,
Stefan

Hi,

die richtige Position lautet: Summe der Einkünfte bzw. Gesamtbetrag der Einkünfte.

Gruß

Peter

Gesamtbetrag der Einkünfte.

hallo,

nein, das kann falsch sein, wenn entlastungsbetrag wg. alter abgezogen wird! im übrigen gibt es bei eheleuten nur EIN GdE, welches fürs bafög nicht geeignet ist.

SdE ist vorzuziehen für die berechnung.

gruss vom

showbee

p.s. dies eine fallkonstellation, wo der vater vom studenten bereits 65 und aelter ist *feix*

Das kann nicht falsch sein:
Wenn nach dem Einkommen des Vaters gefragt ist, sind die Eltern offensichtlich getrennt lebend, oder ?

Meine Eltern leben zusammen und werden steuerlich NICHT getrennt veranlagt. Das ist halt, was mich dieser Rechner fragt.

Gruß,
Stefan

rehi,

es geht darum, dass das GdE als rechengroesse für das bafoeg ungeeignet ist. im übrigen glaube ich, gibt es für jeden elternteil einen anrechnungsfreien betrag und nicht für die eheleute/eltern. ich denke aus diesem grund, muss man einkünfte der eltern getrennt eingeben… im übrigen, gibt es unter http://www.bafoeg-rechner.de eine fassung des studentenwerks mit umfassenden FAQ…

gruss vom

showbee