Ich bin Student und habe eine Zeit lang Webdesign gemacht und dabei ein paar Kunden gewonnen.
Es war eine Anstellung auf 325 Euro-Basis, die jetzt aber wegen Geschäftsaufgabe bald nicht mehr existieren wird.
Meine Kunden wünschen gelegentlich Aktualisierungen bzw. Erweiterungen ihrer Webseiten.
Sie wollen halt weiter mit mir zusammenarbeiten, weil sie zufrieden sind.
Nun existiert aber kein Unternehmen mehr, über das die Stunden abgerechnet werden können.
Es sind keine Privatkunden, mein Lohn muss also in der Buchhaltung meiner Kunden auftauchen.
Für mich stellt sich jetzt das Problem, wie ich weiter für meine Kunden arbeiten kann (am besten zusätzlich zu einem anderen 325-Euro-Job, weil sonst habe ich zu wenig Geld).
Ich möchte sie halt nicht enttäuschen müssen.
Im Brett „Jobs“ bekam ich folgende Antwort (Auszug):
Kann nicht jeder Mensch für Leistungen Geld verlangen ohne
Gewerbe etc. anmelden zu müssen. Ich hab da mal was von einer
Einkommensgrenze gehört. Natürlich müssen diese Einkommen in
der Steuererklärung mit angegeben werden.
Ich habe hier in den FAQs geschaut, aber ich werde leider nicht ganz schlau daraus, weil ich noch nie mit Steuern zu tun hatte.
Kann ich jetzt tatsächlich nebenbei meine Kunden weiterbetreuen, wenn ich aufs Jahr gerechnet unter der sog. Freigrenze bleibe?
Welche Grenze gilt denn dann für mich (256 Euro oder 410 Euro)?
Wie müsste ich dann meine Rechnung schreiben (bezüglich MwSt. usw.)?
Bleiben die Mitgliedschaft in der Familienversicherung und Kindergeld trotzdem erhalten?
Ich habe Dir bereits indem anderen Thread geantwortet.
Deine Privatkunden betreust Du als selbststaendiger Gewerbetreibender, was noch fehlt, kannst Du auch ueber einen Aushilfsjob im Supermarkt oder sonstwo verdienen.
Wichtig ist, dass Du abzueglich aller Werbungs- und Betriebsausgaben nicht die Freigrenze von 7.235 € ueberschreitet.
O.K.?
Ina
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wegen des Titels:
Man könnte jetzt eine schöne Diskussion darüber entfachen, dass man in einigen Studiengängen an einigen Unis zu „Fachidioten“ erzogen wird und einem die Möglichkeit einfache Lösungen zu finden und zu realisieren regelrecht abkonditioniert wird … aber das lassen wir jetzt mal
Deine Privatkunden betreust Du als selbststaendiger
Gewerbetreibender, was noch fehlt, kannst Du auch ueber einen
Aushilfsjob im Supermarkt oder sonstwo verdienen.
Mmmh, klingt gut.
Zitat aus e-lancer:
„Wer mit selbstständiger Arbeit mehr als 325 € im Monat verdient, fliegt aus der Familienversicherung“
Da ich in weniger als einem Jahr wegen der Altersgrenze ohnehin aus der Familienversicherung fliege, darf es auch mehr als 325 Euro pro Monat sein.
Die Studentenversicherung mit ca. 55 Euro pro Monat lässt sich dann ja finanzieren und ist auch möglich, solange ich nicht „regelmässig über 20 Stunden pro Monat selbstständig arbeite“ (und dazu würde es wohl kaum kommen).
Wichtig ist, dass Du abzueglich aller Werbungs- und
Betriebsausgaben nicht die Freigrenze von 7.235 €
ueberschreitet.
Ich muss mich dann mal genau informieren, was alles unter Werbungs- und Betriebsausgaben fällt, aber ich denke diese Grenze werde ich wohl kaum überschreiten.
Allerdings ist es doch so, dass ich erstmal Steuern zahlen muss, diese aber zurückerstattet bekomme, richtig?
(hatte ich mal irgendwo gelesen)
O.K.?
Ja, klingt irgendwie nach einer akzeptablen Möglichkeit.
Da werde ich mich mal genauer mit befassen.
Danke!
Prima, langsam arbeitest Du Dich ein !
So kompliziert sind die Steuern am Anfang aber auch nicht.
Fuer Dich sind erst einmal Einkommenssteuern und Umsatzsteuern von Bedeutung.
Wenn Du unter der genannten Einkommens-Freigrenze bleibst, zahlst Du keine Einkommenssteuern.
Wenn Du Gewerbetreibender bist und hier auch wieder unter rund 16 000 Euro Jahresgewinn bleibst, bist Du von der Umsatzsteuer befreit. Da Du nach Deinen Worten darunter liegst, faellt auch keine Umsatzsteuer und auch keine Gewerbesteuer an.
Gruss, Ina
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Die Studentenversicherung mit ca. 55 Euro pro Monat lässt sich
dann ja finanzieren und ist auch möglich, solange ich nicht
„regelmässig über 20 Stunden pro Monat selbstständig arbeite“
(und dazu würde es wohl kaum kommen).
hi lanzelot,
die 20h sind eine „pro woche“ grenze!!! ausgehend von der 40h woche in der normale arbeitnehmer sind, darfst du also nicht zu mehr als 50% arbeitnehmer sein. bist du mehr als 50% arbeitnehmer, dann schmeisst dich die studentische KV raus.
So kompliziert sind die Steuern am Anfang aber auch nicht.
Dein Wort in Gottes Ohr …
Aber stimmt, so wie Du es geschrieben hast habe ich es immerhin kapiert.
Dann werde ich mich mal dahinterklemmen, um die im anderen Thread erwähnten „bösen Überraschungen“ zu vermeiden.
Bafoeg ist nicht von der Form des zusaetzlichen Einkommens abhaengig, sondern von der Summe.
Es ist schnuppe, ob Du Deine zusaetzlichen Maeuse aus Gewerbe oder einem Angestelltenjob verdienst, Du darfst nur nicht die Freigrenze ueberschreiten.
Ina
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Die Freigrenze fuer bafoegunschaedlichen Zuverdienst liegt mit 4.330 Euro/a natuerlich niedriger als das steuerfreie Einkommen.
Es gibt aber keine „Vorschrift“, wie dieses Einkommen erzielt werden darf.
Bevor jedoch in derartigen Diskussionen „Grabenfunk“ vermittelt wird, sollte erst einmal gezielt recherchiert werden.
Es gibt einen Bafoeg-Server www.bafoeg.bmbf.de !
Ina
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