Verkauf betrieblicher PKW, Umsatzsteuer?

Hi,

wenn der PKW ursprünglich von Privat gekauft wurde (also ohne Vorsteuerabzug) und dann ins Betriebsvermögen übernommen wurde, nun aber verkauft werden soll (in dem Fall an einen Arzt, also dieser wäre nicht vorsteuerabzugsberechtigt), dann muß ich Umsatzsteuer abführen (Einzelunternehmung, keine Gesellschaft). Oder geht kurzfristig vor dem Verkauf die Übernahme des PKW ins Privatvermögen (Privatentnahme) und der Verkauf erfolgt dann privat, um die Umsatzsteuer zu sparen? Sind Fristen einzuhalten? Dem Käufer ist es egal. Aber ich möchte ja nicht löhnen ans FA wegen dem Verkauf.

Gruß
André

hi,

der vorgang ist umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. ob du zuerst eine sachentnahme machst oder gleich als unternehmer verkaufst.

es geht ja nicht darum, ob/ob nicht der gegenstand des verkaufs an zum vorsteuerabzug berechtigte, sondern ob deine allg. tätigkeit ustbar ist.

wenn ein unternehmer einen umsatz von 100.000 EUR macht, dafür aber 90.000 EUR lohnkosten aufwendet (ohne vorsteuerabzug :wink:, dann kommt er ja auch nicht auf die idee, nur 10.000 EUR der ust zu unterwerfen, oder?

gruss vom

showbee

Ho showbee,

stimmt schon, doch wenn ich den PKW zu einem bestimmten Prozentsatz privat genutzt hätte und dann o.g. Verfahren anwende, wie sieht es dann aus, oder besser, wie viel private Nutzung ist dann mindestens notwendig?

Gruß
André

hi,

es steht einem unternehmer frei, ein wirtschaftsgut dem umsatzsteuerlichen privat/unternehmensvermögen zuzuordnen (neueste rechtssprechung).

jedoch muss dies ersichtlich bei anschaffung passieren.

wenn du einen wagen kaufst, diesen allein betrieblich nutzt, wird er ertragsteuerlich betriebsvermögen.

wird er teilweise privat genutzt, kann er dennoch notwendiges BV sein oder ggf. gewillkürtes BV oder sogar notwendiges privatvermögen.

die ustliche zuordnung hast du im zeitpunkt der anschaffung getroffen. ob du nun privaten nutzungsanteil umsatzversteuert hast oder nicht, ist im endeffekt egal.

gruss vom

showbee

Aber ich

möchte ja nicht löhnen ans FA wegen dem Verkauf.

Hi andre,

Aber Steuern möchtest du schon erstattet bekommen, nur eben keine zahlen.

Gehörst du zu den Mittelständlern, die jetzt wollen, daß die Regierung was für sie tut?

Mit solchen Unternehmern ist kein Staat zu machen! Vor lauter Steuersparen, denken die ja nicht ans Geld verdienen. In amerika heißt es: Ich bin stolz darauf, daß ich Steuern zahlen muß, denn dann weiß ich, daß ich Geld verdiene.

Deswegen kriegste auch keine antwort von mir auf deine Frage.

gruss
winkel

Hallo Winkel,

entschuldige bitte, aber deine Antwort hier ist mehr als fehl am Platz. Ohne jegliche Kenntnis was meine Firma angeht, kannst du nicht von diesem Einzelfall auf rundum alles schließen. Und dann auch noch den Entzürnten spielen.

Gehörst du zu den Mittelständlern, die jetzt wollen, daß die
Regierung was für sie tut?

Ganz im Gegenteil. Mir ist es wichtig gewesen, anderen zu helfen und ich habe es getan, grade bei dem Hochwasser vor ein paar Tagen. Ich hatte das Glück, relativ glimpflich davongekommen zu sein. Und ich schreie auch nicht nach Hilfe von oben, hier ziehn die allermeisten die Karre mit eigenen Mitteln selbst wieder aus dem Dreck und das nicht das erste Mal.

Mit solchen Unternehmern ist kein Staat zu machen! Vor lauter
Steuersparen, denken die ja nicht ans Geld verdienen.

Verdrehte Gedanken deinerseits. Glaubst du, ich bin selbstständig, nur aus einer Not heraus? Ich mache es um genau dieses Geld zu verdienen, für viele dieser schönen, so viele Wünsche erfüllenden bunten Scheinchen.

Deswegen kriegste auch keine antwort von mir auf deine Frage.

Bin ich auch nicht scharf drauf.

Gruß
André

moin, andré

du hast das problem und seine lösung genau richtig erkannt, denn hier irrt m.e. showbee.

die entnahme von gegenständen aus dem unternehmen unterliegt nur der ust wenn die gegenstände bei der anschaffung für das unternehmen zum vorsteuer-abzug berechtigt haben. sofern also der pkw aus dem privat vermögen in das betriebsvermögen eingelegt wurde oder aber von dem unternehmen ohne vorsteuerabzug gekauft wurde (differenzbesteuerung beim verkäufer) kann man den pkw zunächst in sein privat vermögen überführen und dann privat ohne ust verkaufen. das ist auch kein gestaltungsmisbrauch, sonder lfd. rechtsprechung. bei bedarf suche ich auch die entsprechenden §§ oder urteile raus.

im übrigen hat die zu ordnung privat/betrieblich im ust-recht nichts mit der ertragsteuerlichen einordnung notwendig, gewillkürt, geduldet, usw. zu tun, sondern obliegt i.s. ust ganz allein dem unternehmer und kann jederzeit geändert werden. ggf. kurze mitteilung an das fa.

gruss [email protected]

Tag Heinki,

also wenn das stimmt. Du hast mir hier wirklich einen guten Tip gegeben. Ich stoß meinen Steuerberater mal drauf an. Leider kann ich dir nur ein Sternchen geben. Guck mal in deine Mail-Post. Aber erst morgen, ich schreib dir was.

Gruß
André