Hallo,
vor einiger Zeit haben wir das Haus von den Eltern in Sachsen-Anhalt gekauft und Ihnen lebenslanges mietfreies Wohnen vereinbart.
Kann ich trotzdem die Anschaffungskosten,Investitionen,Abschreibungen usw. steuerlich geltend machen?
Ein mit einem Wohnrecht belastetes Gebäude wird sicher weniger Wert sein als ein Gebäude, mit dem Mieteinnahmen erzielt werden können.
Denkbar wäre daher, dass der entsprechend höhere Teil des Kaufpreises (für ein Grundstück ohne dingliches Wohnrecht) gestundet und mit künftigen Mietansprüchen verrechnet wird. Dann läge nämlich ein normales Mietverhältnis vor mit der Folge, dass auch Werbungskosten abziehbar wären.
Hallo,
vor einiger Zeit haben wir das Haus von den Eltern in
Sachsen-Anhalt gekauft und Ihnen lebenslanges mietfreies
Wohnen vereinbart.
Kann ich trotzdem die
Anschaffungskosten,Investitionen,Abschreibungen usw.
steuerlich geltend machen?
Hi Jörg,
es ist schon wahr, kauft man ein auto wird bei Versicherungen und Steuern gecheckt, was das kostet. und nen Haus wird gerade mal so im Vorübergehen gekauft.
Folgender Weg für dich:
Du versteuerst jedes Jahr imaginaäre Mieteinahmen in ortsüblicher Höhe, dann kannst du auch die kosten gegenrechnen.
Klüger wäre gewesen, (vielleicht ist es ja so) das Wohnrecht privatrchtlich in einem Notarvertrag zu sichern. Nicht im Grundbuch. Dann mit den Eltern einen Mietvertrag vereinbaren der unterhalb der ortsüblichen Mieten liegt. somit hast du einnahmen und kannst Kosten gegenrechnen. die eingenommene Miete kannst du im Gegenzug als Unterstützung deinen Eltern ja wieder zukommen lassen.
Aber das Konstrukt müßte mit den Werten richtig durchgerechnet werden, da bei der ortsüblichen Miete wegen der Anfechtbarkeit spitz gerechnet werden muß.
Du versteuerst jedes Jahr imaginaäre Mieteinahmen in
ortsüblicher Höhe, dann kannst du auch die kosten
gegenrechnen.
Wenn ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, geht das nicht und schon gar nicht als imaginäre Mieteinnahmen. Der Mietwert ist bereits seit längerem nicht mehr ansetzbar. auch nicht für eine unentgeltliche Überlassung
Eine do-it-yourself- Lösung ist hier nicht mehr empfehlenswert. Da ist dringend ein guter Steuerberater von Nöten.
Klüger wäre gewesen, (vielleicht ist es ja so) das Wohnrecht
privatrchtlich in einem Notarvertrag zu sichern.
Später ist man immer klüger.
Die Reparatur der vertraglichen Verhältnisse sollte man einem Fachmann überlassen.
So wie es jetzt noch aussieht, hat Peter absolut Recht. Keine Einnahmen, keine Ausgaben.