Hallo,
ich bin selbständiger Kaufmann und nutze für dienstliche Fahrten meinen privaten PKW. Diese setze ich dann gemäß Fahrtenbuch steuerlich an. In der letzten Woche hatte ich leider einen von mir verschuldeten Auffahrunfall.
Meine Frage hierzu ist nun, ob ich meine Reparaturkosten dienstlich abrechnen kann (als Aufwand o.ä.)? Sollte dies so sein, wäre für mich auch interessant zu erfahren, ob ich die MwSt. bei meiner Umsatzsteuervoranmeldung mit ansetzen kann?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Michael