Steuerpflicht bei beruflicher Tätigkeit im Ausland

Hallo,

ich bräuchte eine Auskunft zur Steuerpflicht in Deutschland bei beruflicher Tätigkeit im Ausland.

Diesen Monat habe ich mein Studium in Giessen (Erstwohnsitz) erfolgreich abgeschlossen. Ab 01.10. werde ich für mindestens drei Monate in England bei einem Software-Unternehmen arbeiten. Wegen der möglichen kurzen Dauer des Arbeitsverhältnisses wollte ich der Einfachheit halber hier weiter mit Erstwohnsitz gemeldet bleiben.

Nun stellt sich mir dabei die Frage der Steuerpflicht. Wenn ich mich nicht ummelde, muss ich dann für das Einkommen in England auch deutsche Steuern zahlen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen entfällt dann die Steuerpflicht?

Schöne Grüße, Thomas Koller

Hi,

ich bräuchte eine Auskunft zur Steuerpflicht in Deutschland
bei beruflicher Tätigkeit im Ausland.

ich nehme an nichtselbständige Arbeit, oder?

Diesen Monat habe ich mein Studium in Giessen (Erstwohnsitz)
erfolgreich abgeschlossen. Ab 01.10. werde ich für mindestens
drei Monate in England bei einem Software-Unternehmen
arbeiten. Wegen der möglichen kurzen Dauer des
Arbeitsverhältnisses wollte ich der Einfachheit halber hier
weiter mit Erstwohnsitz gemeldet bleiben.

Ummeldung ist steuerrechtlich egal, für 2002 ist sowieso unbeschränkte Steuerpflicht für das ganze Jahr gegeben.

Der Arbeitgeber ist in England? Dann wird der Lohn dort versteuert und ist in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt. Falls der Arbeitgeber in Deutschland sitzt, musst du dich nochmals melden, denn dann gibt es andere Folgen.

Nun stellt sich mir dabei die Frage der Steuerpflicht. Wenn
ich mich nicht ummelde, muss ich dann für das Einkommen in
England auch deutsche Steuern zahlen? Wenn ja, unter welchen
Bedingungen entfällt dann die Steuerpflicht?

Infos dazu gibt es z.B. bei
http://www.steuer-newsletter.de
Die haben eine Serie zu internationalen Steuerrecht, sollte im Archiv zu finden sein.
Hier beim FAQ gibt es einen Link zu Steuerinfos zu Großbritannien. Bei ey.com gibt es einen Aufsatz zum Steuerrecht in Großbritannien. Link ist zu finden in den unteren FAQ (Steuerrecht)
Infos allgemein zur Krankenversicherung (kann ja nicht schaden)
http://www.dvja.de

und
http://imausland.org

Viele Grüße
Cirwalda

Hi Thomas,

bin hier zwar in Irland und nicht in GB aber das Steuerrecht ist ziemlich aehnlich.

Nun stellt sich mir dabei die Frage der Steuerpflicht. Wenn
ich mich nicht ummelde, muss ich dann für das Einkommen in
England auch deutsche Steuern zahlen? Wenn ja, unter welchen
Bedingungen entfällt dann die Steuerpflicht?

Nee, Du wirst schon in GB Steuern zahlen, aber da es nur 3 Monate sind (das Steuerjahr in GB geht vom 5. April - 4. April des Folgejahres - es sei denn sie haben sich angepasst), dann kriegst Du die Steuern wieder, ist nicht SO kompliziert.

liebe Gruesse,
Astrid

Danke für die rasche Antwort!

ich nehme an nichtselbständige Arbeit, oder?

Ja, es handelt sich um nichtselbstständige Arbeit.

Ummeldung ist steuerrechtlich egal, für 2002 ist sowieso
unbeschränkte Steuerpflicht für das ganze Jahr gegeben.

Was bedeutet das mit der unbeschränkten Steuerpflicht konkret in meiner Situation?

Der Arbeitgeber ist in England? Dann wird der Lohn dort
versteuert und ist in Deutschland steuerfrei mit
Progressionsvorbehalt.

Da ich mich mit Steuerdingen nicht auskenne: Was ist ein Progressionsvorbehalt?
Der Arbeitgeber ist übrigens in England.

Infos allgemein zur Krankenversicherung (kann ja nicht
schaden)
http://www.dvja.de

Leider wird unter der angegebenen Adresse kein Server gefunden. Kannst Du die Web-Adresse überprüfen?

Vielen Dank,

Thomas

Hi,

>Was bedeutet das mit der unbeschränkten Steuerpflicht konkret in
>meiner Situation?
Du hast offensichtlich nicht im Archiv beim steuer-newsletter nachgelesen :wink:

Also, unbeschränkte Steuerpflicht (ist doch auch hier im FAQ erklärt) ist der Normalfall. Es wird das Welteinkommen angesetzt, deshalb heißt es unbeschränkt. Durch die Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern, wird dieser unumschränkte Steueranspruch aber wieder gemildert. Mit Großbritannien gibt es natürlich auch eins.

>Da ich mich mit Steuerdingen nicht auskenne: Was ist ein
&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:rogressionsvorbehalt?
Progressionsvorbehalt
Da die ausländischen Einkünfte in diesem Fall als steuerfrei behandelt werden, werden sie bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens zunächst nicht hinzugerechnet. Normalerweise kann man aus den Steuertabellen aufgrund des zu versteuernden Einkommens die festzusetzende Einkommensteuer ablesen. Progressionsvorbehalt bedeutet, dass dem errechneten zu versteuernden Einkommen der Betrag der ausländischen Einkünfte hinzugerechnet wird und für den dann höheren Betrag der Steuerbetrag abgelesen wird. Es wird das Verhältnis der abgelesenen Steuer zu dem zu versteuernden Einkommen (incl. ausländische Einkünfte) als Prozentsatz berechnet und dieser Prozentsatz auf das ursprünglich errechnete zu versteuernde Einkommen (ohne ausländische Einkünfte) angewendet. Es ergibt sich daraus eine höhere Steuer als bei einem direkten Ablesen aus der Steuertabelle.
Grundsätzlich gibt es auch einen negativen Progressionsvorbehalt. Dabei wird entsprechend ein Verlust berücksichtigt. Es ist dabei aber zu beachten, dass § 2 a EStG bei manchen Einkünften den negativen Progressionsvorbehalt untersagt.

>Der Arbeitgeber ist übrigens in England.
Das Besteuerungsrecht hat dann England. Dort musst du dich dann auch um die Steuer kümmern.
> http://citizens.eu.int/de/de/destinationchoice.htm (siehe FAQ)

Infos allgemein zur Krankenversicherung (kann ja nicht
schaden)
http://www.dvja.de

>Leider wird unter der angegebenen Adresse kein Server gefunden.
>Kannst Du die Web-Adresse überprüfen?

Leider finde ich die Seite auch nicht mehr. Sorry

Viele Grüße
Cirwalda

Krankenversicherung Ausland
Hi,

die Info zur Krankenversicherung habe ich jetzt doch noch

http://www.bfa-berlin.de/ger/ger_international.5/ger…

http://www.dvka.de/frame_netscape.html

War irgendwie falsch in meinen Aufzeichnungen.

Viele Grüße
Cirwalda