EURO HÖCHSTBETRAG FÜR 'ALTEN' 10E

Von: , Frage gestellt am Mo, 23. Sep 2002

Wer kann mir sagen, wie der genaue Eurobetrag für die Höchstförderung nach dem alten 10e (nicht Eigenheimzulagengesetz) beträgt; der DM Betrag war DM 330.000 (Baukosten + Hälfte Grundstückskosten)

Vielen Dank !

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 1 hilfreich
    Re: EURO HÖCHSTBETRAG FÜR 'ALTEN' 10E

    hi,

    die 330 TDM ergaben sich ja aus den höchstbeträgen. 19.800 DM entsprachen 6% vom maxbetrag. nun heisst es staat 19.800 DM = 10.124 EUR. rechnet man durch 6 mal 100 kommt 168.733,33 EUR raus.

    rechnet man mit dem 5% betrag, kommt 168.740,00 EUR raus. nehmen wir also das mittel = 168.736,67 EUR oder 330.020,24 DM...

    reicht das?


    gruss vom

    showbee

    • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: EURO HÖCHSTBETRAG FÜR 'ALTEN' 10E

      Das reicht mir vollkomen aus !

      Das heißt für mich, es gibt keine wesentliche Änderung im Betrag. Für die Hochrechnung mit dem 5% Betrag, ist der Grundbetrag aber dann ein anderer als der bei 6%, wenn ist Deine Rechnung richtig verstanden habe. Danach hast Du gemittelt. Ist zwar egal bei den paar Euro Unterschied, aber ist das "nur" ein Näherungs- verfahren von Dir oder ist das die offizielle Berechnung des Betrages. Ich habe eine Darstellung darüber nirgendwo vorher im Internet gefunden.

      Nochmals Vielen Dank !!!

      Gruß Heiko [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        die antwort steht im gesetz

        hi,

        die antowrt kannst du im gesetz nachlesen, im § 10e EStG steht:

        "(1) Der Steuerpflichtige kann von den Herstellungskosten einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung zuzüglich der Hälfte der Anschaffungskosten für den dazugehörenden Grund und Boden (Bemessungsgrundlage) im Jahr der Fertigstellung und in den drei folgenden Jahren jeweils bis zu 6 vom Hundert, höchstens jeweils 19.800 Deutsche Mark [ab 1.1.2002: 10.124 Euro], und in den vier darauffolgenden Jahren jeweils bis zu 5 vom Hundert, höchstens jeweils 16.500 Deutsche Mark [ab 1.1.2002: 8.437 Euro], wie Sonderausgaben abziehen. [...]"

        der betrag von 330TDM war nirgends gesetzlich verankert, er ergibt sich aus der rückrechnung der höchstbeträge. denn kommt man nur auf eine bemessungsgrundlage von unter 330TDM, dann ist man auf die berechnung der 5% oder 6% angewiesen, weil man nicht einfach den höchstbetrag ansetzen kann. die berechnung ergibt sich auch eindeutig aus dem formular zu steuererklärung (Anlage FW Seite 2 Oben!).

        gruss vom

        showbee

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