Verlustabzug bei der Einkommensteuererklärung
Von: , Frage gestellt am Do, 27. Jan 2000
Hallo Pfennigfuchser,
ich habe bis August 1998 in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden. Ab August 1998 habe ich dann eine Weiterbildung in meinem bisher ausgeübten Beruf begonnen, die bis August 2000 dauert. In 1999 habe ich eine Einkommensteuerrückerstattung bekommen. Nun habe ich in diesem Jahr erhebliche Ausgaben (Fahrkosten, Computerkauf, etc) gehabt, aber keine Einkünfte erzielt (außer Sommerferien, Lohnsteuer ca.1000 DM). Nun habe ich gehört das man diese Verluste für einen Zeitraum vor oder nach diesem Jahr geltend machen kann. Für wieviele Jahre gilt dies ? Wenn ich nun in einem vergangenen Jahr nur einen Teil der Lohnsteuer erstattet bekommen habe, wird dieser Verlust von diesen "Restbeständen" bezahlt ? Ich möchte nun mit diesen Fragen erst einmal aufhören und weitere genauere Fragen stelen, wenn ich erst einmal diese Fragen beantwortet habe, insbesondere wie man die Verlusterstattung aufteilen kann(§ 10d EStg).
Rainer
