Verlustabzug bei der Einkommensteuererklärung

Hallo Pfennigfuchser,

ich habe bis August 1998 in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden. Ab August 1998 habe ich dann eine Weiterbildung in meinem bisher ausgeübten Beruf begonnen, die bis August 2000 dauert. In 1999 habe ich eine Einkommensteuerrückerstattung bekommen. Nun habe ich in diesem Jahr erhebliche Ausgaben (Fahrkosten, Computerkauf, etc) gehabt, aber keine Einkünfte erzielt (außer Sommerferien, Lohnsteuer ca.1000 DM). Nun habe ich gehört das man diese Verluste für einen Zeitraum vor oder nach diesem Jahr geltend machen kann. Für wieviele Jahre gilt dies ? Wenn ich nun in einem vergangenen Jahr nur einen Teil der Lohnsteuer erstattet bekommen habe, wird dieser Verlust von diesen „Restbeständen“ bezahlt ? Ich möchte nun mit diesen Fragen erst einmal aufhören und weitere genauere Fragen stelen, wenn ich erst einmal diese Fragen beantwortet habe, insbesondere wie man die Verlusterstattung aufteilen kann(§ 10d EStg).

Rainer

Hallo Rainer,

wenn Du in den Sommerferien soviel verdient hast, dass ca DM 1000 Lohnsteuer einbehalten wurde, war Dein brutto wohl so um die 4000. Du musst also Werbungskosten haben, die höher sind als Dein Bruttogehalt in dem Jahr. Ist dies der Fall, steht Die der Verlustrück- oder Verlustvortrag zu.
Zurücktragen kannst Du maximal 2 jahre, also der Verlust von 99 kann nach 98 oder 97 zurückgetragen werden, oder beides, also ein Teil nach 98 und ein Teil nach 97.
Du kannst den Verlust aber auch nach 2000 vortragen lassen.
Alles klar?
Man muss sich also ausrechnen, mit welchem Modell man die größte Steuerersparnis erzielt.
Willst Du den verlust vortragen, auf der ersten Seite beim Mantelbogen ein Kreuz machen bei „Erklärung zur feststellung desd Verlustabzuges“, der Verlustrücktrag ist auf der Seite 3 rechts unten entsprechend einzutragen.
So, das war’s

Gruß
Peter