Frage zu Erbschaftsteuer

Hi Steuermänner/frauen,

die Frage die ich hab, ist eher hypotetischer Natur bzw. stellt eine Variante dar, die von Freunden bedacht wurde.

Situation:
Eine ältere Dame besitzt ein Haus und möchte es so günstig wie möglich an ihre nachkommen vermachen. Nun leben von ihren Verwandten erster Linie niemand ehr, die nächsten Verwanten sind ein Neffe und dessen Tochter. Die soll das Haus schließendlich erben.

Da die Freibeträge in diesem Fall unerfreulich gering, die Steuersätze aber unerfreulich hoch sind, wurde folgendes ausgedacht.
Die Großnichte ‚kauft‘ das Haus, ist also schon zu Lebzeiten der alten Dame Eigentümerin, die Großtante erhält lebenslanges Wohnrecht incl. verbriefte Verpflichtung zu Instandhaltung des Hauses.
Das Wort kaufen hab ich deswegen in Klammern geschrieben, weil bei diesem Geschäft kein Geld fließen, sondern alles nur fingiert werden soll. Sprich, alles soweit notariell besiegelt und Grundbucheintrag (gut, das Geld muß fließen) aber Geld zwischen den Verwandten soll keines wandern, zumindestens nicht in echt.

Da die Dame als Pensionärin schon seit ettlichen Jahren keine Steuereklärung macht, möchte sie die Einnahmen auch schlicht ‚vergessen‘ und auch keine Steuern zahlen.

Wie sieht es nun strafrechtlich aus?
Wenn irgendmal was rauskommt (nach dem Tot der Dame), muß mit einer Strafverfolgung der Erben gerechnet werden?

Gandalf

hi,

nicht nur die steuerhinterziehung fällt hier ins gewicht, böse enden kann es dann, wenn die scheingeschäfte und umgehungsgeschäfte vom FA keine anwendung finden und dann schlussendlich doch ErbStbescheid erlassen werden. dann haben die „kaeufer“ nicht nur mittaeterschaft in steuerhinterziehung an der backe, sondern auch erhebliche zahlungen.

es wäre zu wünschen, wenn die personen samt aller papiere einen fähigen berater ihres vertrauens aufsuchen, der legale und guenstigere wege finden kann/wird.

es ist halt eine rechnung wert, ob ein verkauf mit anschliessender rückmiete günstiger ist als ein erbe/schenkung. der verkauf ist (lt. sachverhalt) nicht steuerbar, da eigennutzung vorliegt. nur die kaeufer würden dann natuerlich einkünfte aus v+v haben. hier gibt es gerade aber mit darlehen (vom verkäufer?) wieder soviele gestaltungsmöglichkeiten (legale), welche eher zu rate gezogen werden sollten.

also, dann trage deinen hypothetischen fall mal deiner erbtante vor :wink:

gruss vom

showbee

Hi showbee

also, dann trage deinen hypothetischen fall mal deiner
erbtante vor :wink:

leider leider leider ist das nicht meine Tante :frowning:

Ich muß mein Häuschen selber bezahlen

Gandalf

Hallo Gandalf,

eine interessante Hypothese, die Du da aufstellst. M.E. würde folgendes bei deinem Beispiel passieren. Du gehst davon aus, dass der Kaufvertrag vollzogen wird, und auch dass Geld erst einmal fließt, damit das Finanzamt beruhigt ist. Das muss auch so sein, da der Notar ja die Zahlung des Kaufpreises überwacht. Somit ist die Nichte dann auch Eigentümerin des Hauses. Nun schenkt die Tante nicht das Haus, sondern das Bargeld, ohne das dem Finanzamt mitzuteilen. Auch die Nichte macht keine Meldung über die Schenkung.

Fazit: Beide machen sich einer Steuerhinterziehung strafbar. Wenn die Sache auffliegt, ist das schenkungssteuerrechtlich die schlechteste Variante, da ja Bargeld verschenkt wird und nicht das Haus.

Daher ist von dieser Steuerumgehung nur abzuraten.