Kann ich die MwSt der Telefon-/bzw. Handyrechnung anrechnen
(Beide laufen nicht ausdrücklich unter geschäftlich)?
Wenn die Telefonrechnung zwar „nicht ausdrücklich“, jedoch nicht „ausdrücklich nicht“ (kleiner aber erheblicher Unterschied) für einen geschäftlichen Telefonanschluss erfolgt, kommt dem Grunde nach ein Abzug der Vorsteuer in Betracht.
Wenn eine nur teilweise Zuordnung der Telekom-Leistung zum Unternehmen möglich ist, musst Du die Kosten noch aufteilen ahnhand eines geeigneten Maßstabs, z. B. Einzelgesprächsnachweis.
Der Teil der unternehmerischen Nutzung berechtigt dann zum anteiligen Vorsteuerabzug.
Muß ich Kopien der Rechnungen/Quittungen zum Finanzamt
mitliefern??
eine gängige und akzeptierte Aufteilung ist dabei einfach die 30 / 70 „Regel“. Das wird vom Finanzamt problemlos anerkannt. Bedeutet also: 30 Prozent privat und 70 Prozent geschäftlich jeweils bei Handy und Festnetz. Mach dir dabei keine Sorgen, dass die Prozente eventuell nicht ganz stimmen. Dieses Verhältnis ist wie gesagt allgemein akzeptiert. Sollte das Finanzamt misstrauisch werden, dann würden sie für ZUKÜNFTIGE Rechnungen einen Einzelgesprächsnachweis verlangen. Jetzt brauchst du diesen HickHack mit einzelnen Gesprächen auszählen nicht machen.
Du brauchst grundsätzlich keine Rechnungen dem Finanzamt vorlegen. Sie müssen lediglich bei einer eventuellen Betriebsprüfung vorhanden sein.
Hallo!
Ich möchte gleich eine Frage zum Thema hinterher schieben.
Kann ich für den geschäftlich angemeldeten Computer die Vorsteuer mit in die Umsatzsteuervoranmeldung angeben?Ausgehend von der Telekomrechnung.
Jürgen!
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