Ferienhaus in Schweden

Wer kennt sich gut mit schwedischem b.z.w. deutschem Steuerrecht aus? Das Haus und eventuelle Mieteinnahmen werden in Schweden versteuert. Die Kopie des schwedischen Steuerbescheides habe ich beim deutschen Finanzamt beigefügt. Muss ich in Deutschland noch einmal alles angeben? Meine neue Sachbearbeiterin beim Finanzamt verlangt das plötzlich. Über eine Auskunft wäre ich sehr dankbar!
Brigitte Glaser

Hallo Frau Glaser,

nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden sind die Mieteinnahmen in Schweden zu versteuern. Jedoch unterliegen diese Einkünfte dem deutschen Progressionsvorbehalt.

Die Höhe der schwedischen Einkünfte werden nach dem deutschen Steuerrecht ermittelt, auch wenn sie nur mit dem Progressionsvorbehalt besteuert werden. Somit hat das deutsche Finanzamt das Recht, die Unterlagen anzufordern, da die Schweden ja ganz andere Einnahmen und Werbungskosten anerkennen können.

Daher ist es schon zulässig, wenn diese Unterlagen angefordert werden.

Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Schnepel

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