Nocheinmal eine Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung

Hallo nochmal!

Ist es eigentlich auch möglich die Krankenversicherung von der
Umsatzsteuer abzuziehen?? (bei der Umsatzsteuervoranmeldung)
Gibt es eine Aufstellung was alles abgesetzt werden kann??
(Haftpflicht? Auto? u.s.w.)

Vielen Dank für Eure (übriges immer sehr hilfreichen!!!) Tips!
Birgit

Hallo nochmal!

Ist es eigentlich auch möglich die Krankenversicherung von der
Umsatzsteuer abzuziehen?? (bei der Umsatzsteuervoranmeldung)
Gibt es eine Aufstellung was alles abgesetzt werden kann??
(Haftpflicht? Auto? u.s.w.)

Hi Birgit,

  1. Auf die Abgaben aus der Sozialversicherung werden garkeine USt. erhoben.
  2. Deine private KV ist keine Betriebsausgabe

gruss
winkel

Allgemeiner Hinweis zum Thema
Hallo!

Stark vereinfachtes (!!!) System der Umsatzsteuer -nur zum Verständnis:

Grundsätzlich soll zwischen Unternehmern die USt (=MwSt) zu keiner Zusatzbelastung führen. Deshalb kann der Leistungsempfänger genau die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen, die der Leistende ans FA abführen muss.

Der Leistungsempfänger hat deshalb Anspruch auf eine Rechnung iSd. §14(1)UStG, in der genau diese abzuführende Umsatzsteuer ausgewiesen ist.

**Fazit:

  1. Keine Rechnung mit gesondert ausgewiesener USt = kein Vorsteuerabzug.
  2. Nur der als USt ausdrücklich bezeichnete Betrag kann bei gleicheitiger Angabe des %-Satzes als Vorsteuer abgezogen werden.**

Ciao!
Nemo

hi,

scheinbar tun sich bei dir solche lücken in den kenntnissen rund um die betrieblichen steuern auf, das man nur noch raten kann:

lass einen profi ran oder bilde dich weiter!

wenn du nicht eigene grundlagen des steuerrechts, der steuerlichen unternehmensführung und der gewinnermittlung/buchführung beherrschst, machst du unweigerlich fehler, welche zu folgenden führen:

a) verkürzung von steuern, weil du keinen fachmännischen/fachfrauischen rat in anspruch genommen hast, bei erheblichen diffenzen kann das FA hier auch schon von leichtfertiger verkürzung ausgehen, welches eine steuerordnungswidrigkeit ist, welche dich in großen fällen bis zu 50.000 EUR ordnungsgeld kosten kann

oder b) du zahlst unwissend zu viel steuern aufgrund von eigenen fehlern, korrekturen sind hier zu deinen gunst auch in seltenen fällen von bestandskräftigen bescheiden nur möglich, wenn dich kein eigenes verschulden trifft…

ergo: nachhilfe oder steuerberater, das forum ist bei einzelfragen sicher hilfreich, es ersetzt aber nicht die steuerlichen grundkenntnisse!

gruss trotzdem vom

showbee