Steuer und Ehegattensplitting

Hi
ich habe mal eine Frage, aus aktuellem Anlass.
Meine Freundin und ich sind noch beide Single. Wir wollen
heiraten und Kinder.
Also bin ich Steuerklasse I und zahle richtig satt.
Wenn wir heiraten und Kinder haben, wird einer von uns aufhören
zu arbeiten (zumindest am Anfang), nehmen wir mal an sie.
Wenn wir heiraten, komme ich dann in Steuerklasse III oder V!
Unter der Prämisse, dass sie nicht arbeitet.
Dadurch spare ich doch Steuern, soweit ich das weiss.
Nu stellt sich in diesem Zuge aber noch eine andere Frage:
Was hat das Ehegattensplitting für einen Einfluss darauf?
Im aktuellen Focus steht was dazu, was ich aber nicht verstehe.
Demnach würde ich genau diselben Steuern zahlen, ob verheiratet
oder nicht. Und das bedeutet, dass der Steuervorteil wegfällt
und mit einem Gehalt zwei Erwachsene und zwei geplante Kinder zu
versorgen sind.
Sollte das so sein, haben wir die Wahl: Nicht aufhören zu
arbeiten, keine Kinder, und/oder Haus aufgeben.
Ist das der Ernst der Regierung?
Wollen die wirklich, dass sich Paare Gedanken machen, ob sie
sich noch Kinder leisten können?

Hallo Mister Unbekannt,

dem ist nicht so.
Ehegatten-Splitting ist nur dann nicht vom Vorteil, wenn beide arbeiten.
Arbeitet jedoch nur ein Ehegatte, werden Steuern gespart.
Als Lediger müsstest du nämlich bei z.B. € 50.000 zu versteuerndem Einkommen € 14.440 Steuern zahlen, als Verheirateter zahlst du dann „nur“ € 9.514.-, also immerhin ca. € 5.000 weniger.
Fazit: erst informieren, dann aufregen !

Gruß

Peter

Hallo Peter,

so ganz stimmt das auch nicht.

Ehegatten-Splitting ist nur dann nicht vom Vorteil, wenn beide
arbeiten.

Folgende Situation:

Er verdient €70.000, sie €30.000. Machen sie Ehegattensplitting versteuert jeder 40.000. Durch die Progression wäre ist seine Senkung von 30.000 wertmäßig unverhältnismäßig höher als ihre EK Erhöhung um 10k. Ich hoffe, dass hat sich in den letzten 10 Jahren nicht geändert. Aber bei der Reformfreude unserer Regierung hat das wohl noch die nächsten Dekaden Bestand.
Ehegatten Splitting macht also solange Sinn wie das gesamt EK der Ehepartner nicht über €120k geht (da man dann in einem linearen Steuertarif ist) und beide nicht gleichviel verdienen.

Gruß
Falckus

P.S. Für Korrekturen immer offen. Gesundes Halbwissen hilft manchmal aber auch nicht immer, …

Hi Falckus,

natürlich hast du Recht, aus Vereinfachungsgründen habe ich nur den Grundfall erwähnt.

Auch kann Zusammenveranlagung nicht immer günstiger sein, manchmal ist es eben auch die getrennte Veranlagung, auch wenn dann beide Ehegatten sogar wieder als Ledige behandelt werden.

Diese Voraussetzungen lassen sich hier nicht alle nennen, sind zudem immer vom Einzelfall abhängig.

Ich wollte auch nur dem Fragesteller die Polemik aus den Segeln nehmen, weil der FOCUS in Steuerfragen genauso so eine Fachzeitschrift ist wie Frau im Spiegel, Bunte usw. usw.

Gruß

Peter

Hallo Mister Unbekannt,

dem ist nicht so.
Ehegatten-Splitting ist nur dann nicht vom Vorteil, wenn beide
arbeiten.
Arbeitet jedoch nur ein Ehegatte, werden Steuern gespart.
Als Lediger müsstest du nämlich bei z.B. € 50.000 zu
versteuerndem Einkommen € 14.440 Steuern zahlen, als
Verheirateter zahlst du dann „nur“ € 9.514.-, also immerhin
ca. € 5.000 weniger.
Fazit: erst informieren, dann aufregen !

Hi
im Focus liest sich das aber ganz ganz anders
Da habe ich mich informiert
Und da ich das evaluieren wollte, habe ich hier gepostet, weil
ich ja weiss dass es wissende wie Dich hier gibt.

Hi,
schau dir mal FAQ:210 und FAQ:219 an. Showbee hat da auch ein Beispiel zur Wirkung der Steuerklassen.

Viele Grüße
Cirwalda

Ich wollte auch nur dem Fragesteller die Polemik aus den
Segeln nehmen, weil der FOCUS in Steuerfragen genauso so eine
Fachzeitschrift ist wie Frau im Spiegel, Bunte usw. usw.

hi peter,

recht hast du, aber manchmal reichen diese aus um denkanregung zu geben. schlecht nur dann, wenn man solche beiträge als ratgeber bezeichnet…

gruss vom

showbee

p.s. der konz schlägt in die gleiche kerbe: „viel lärm um nichts“