Doppelhaushalt ...

Von: , Frage gestellt am Do, 10. Okt 2002

Hallo Experten,

Mein Sohn arbeitet seit 1.10.2002. Kann er die Abschreibung für den Doppelhaushalt 1.01.2003 verschieben ?
Der Hintergrund: der Dauer für die Abschreibung wird jetzt auf 2 Jahre beschränkt. Mein Sohn verdient ja für die restlichen 3 Monaten des Jahres 2002 insgesamt nicht viel. Es wäre viel besser, wenn die Abschreibung auf das Jahr 2003 verschoben werden kann. Ich weiss leider nicht ob das geht ?

Danke für die Antworte
Xiu Mai

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Doppelhaushalt ...

    Hi,
    es geht nur, wenn es den Tatsachen entspricht.

    Also zuerst jeden Tag pendeln, dann Wohnung suchen, zum 1.1. umziehen und doppelten Haushalt beginnen.

    Hat er die Wohnung schon bezogen und gibt er obiges an, so ist dies eine Steuerhinterziehung. Der Besteuerung wird der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt zugrundegelegt, nicht eine günstige Sachverhaltsvariante.

    Viele Grüße
    Cirwalda

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