ZITAT:„Für die gesamten Bezüge eines
Jahres darf übrigens eine Kostenpauschale
von DM 360,- abgezogen werden.“
Ist dieses so richtig und kann diese
Pauschale zusätzlich zur
Werbungspauschale (2000,-) in der
Steuererklärung geltend gemacht werden?
Dr Gonzo: Bezüge sind alles, was sonst nicht zu versteuern ist, z.B BAFÖG, etc, also wo überhaupt keine Werbungskosten anfallen, also kein Pauschbetrag, ansonsten könnt man ja uach gleich 2360 DM schreiben, oder?
Stimmt es, dass Einkünfte aus
pauschalversteuerten, kurzfristigen
Tätigkeiten auch als Bezüge gelten?
ja, alles was du bisher nicht versteuert hast, aber deinem Lebensunterhalt gedient hat…