Hallo BAT-Steuer-wissende,
gibt es Unterschiede in der Besteuerung und bei den Sozialabgaben
wenn man als „normaler“ Angestellter im öffentlichen Dienst
beschäftigt ist?
Ich weiß das Steuerrecht kennt so- und soviele Besonderheiten
und im Bereich öffentlicher Dienst wahrscheinlich besonders viele.
Trotzdem gibt es prinzipielle Unterschiede? oder kann ich für
eine erste ÜBERSCLAGSRECHNUNG als Summe das ansetzen was mir
als Angestellter in der Privatwirtschaft abgezogen wurde?
Vielen Dank schon im Voraus
Stefan