Hallo,
ich habe ein Gewerbe angemeldet und führe MWST bei meinen Rechnungen auf. Im letzten Jahr hab ich mich irgendwie durch die Steuererklärung gemogelt und 300 Euro wiederbekommen. Da hatte ich aber auch noch keinen Gewinn. Wie ist das, wenn ich in diesem Jahr 1000 Euro Gewinn mache? Muß ich dann Umsatzstewuer auf die 1000 Euro zahlen und wie wird die MWST verrechnet? HAbe natürlich alle Belege zusammen, wärs klug noch was anzuschaffe (computer etc.) damit ich weniger Gewinn habe? Wird die eingenommene MWST mit der Bezahlten MWST verrechnet und muß ich dann die Differenz wieder zurückzahlen?
Wäre nett, wenn Jemand einem Nichtwisser und Steuerhasser helfen kann:wink:
'Mehrwert’steuer
Hallo!
Der Begriff „Mehrwertsteuer“ rührt daher, dass die Umsatzsteuer aus dem Rechnungseingang vom Finanzamt erstattet wird. Die Umsatzsteuer auf eigene Ausgangsrechnungen ist an das Finanzamt zu zahlen.
Wenn also (theoretische Annahme) alle Rechnungen ausnahmslos mit Umsatzsteuer gestellt sind, bleibt an Dir als Unternehmer nur der Differenzbetrag Umsatzsteuer Rechnungsausgang-Rechnungseingang hängen. Dies ist in der theoretischen Annahme zugleich die Umsatzsteuer auf die Wertschöpfung = den Gewinn = den Mehrwert!
Da grundsätzlich alle Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, wirst Du bei einem Gewinn sicher per Saldo mehr Umsatzsteuer zu zahlen haben, als erstattet wird.
Auch in deinem Fall hätte es sich durchaus gelohnt, den steuerlichen Rat einzuholen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Möglicherweise bist Du als Kleinunternehmer überhaupt nicht verpflichtet gewesen, Umsatzsteuer abzuführen (zugleich keine Erstattung - wie Privatperson). Durch die Erstattung vom FA hast Du verbindlich auf diese Vereinfachung für fünf Jahre verzichtet.
Ciao!
Nemo
Hallo,
ich habe ein Gewerbe angemeldet und führe MWST bei meinen
Rechnungen auf. Im letzten Jahr hab ich mich irgendwie durch
die Steuererklärung gemogelt und 300 Euro wiederbekommen.
Sei stolz, daß du das ihne fremde Hilfe geschafft hast, denn das ersparte Geld, wirst du wahrscheinlich im Rahmen einer Betriebsprüfung für 'Säumniszuschläge, Strafzinsen und ähnliches aufwenden müssen!#
Da
hatte ich aber auch noch keinen Gewinn. Wie ist das, wenn ich
in diesem Jahr 1000 Euro Gewinn mache? Muß ich dann
Umsatzstewuer auf die 1000 Euro zahlen und wie wird die MWST
verrechnet? HAbe natürlich alle Belege zusammen, wärs klug
noch was anzuschaffe (computer etc.) damit ich weniger Gewinn
habe? Wird die eingenommene MWST mit der Bezahlten MWST
verrechnet und muß ich dann die Differenz wieder zurückzahlen?
Wäre nett, wenn Jemand einem Nichtwisser und Steuerhasser
helfen kann:wink:
Wenn du jetzt Gewinn gemacht hast, wie haste das errechnet? Wenn du noch nicht mal den Unterschied zwischen USt und MWSt. richtig einzuschätzen weißt und der absoluten Überzeugung bist, daß man als Selbständiger keinen Steuerberatung braucht?
Sind dir Kosten eigentlich bekannt und welches alles Kosten sind? daß man bei Erklärungen auch Abschreibungen berücksichtigen kann und muß? Weißt du was man wie lange abschreibt und welche stuerlichen Auswirkungen das hat? Hast du ein auto? Wer bezahlt den Sprit und die Reparaturen? die Firma, oder du privat? Weißt du welche Differenzen alleine der Autoposten in deine Buchhaltung bringen kann?
Geh zum StB
gruß
winkel
Hast du irgend eine Ahnung von dem was du da tust?
Du zahlst die UST doch nicht auf den Gewinn! Die UST ist ein durchlaufender Posten.
Sicher kannst du dir noch nen PC kaufen und hier wieder Vorsteuer geltend machen. Aber auch da nur die gezahlte Umsatzsteuer gegenüber der abzuführenden.
Aber bei deiner Buchführung frag ich mich wie du das überhaupt gebacken bekommst.
Ich glaub ich werd nicht mehr. Ich hab zwar selbst nicht viel mit UST zu tun, aber soviel gesunden Menschenverstand hab ich noch.
Gruß Ivo
[MOD]@all
hallo an winkel & ivo,
auch wenn jd. nochso fürchterliche schlechte fragen stellt und nochsowenig ahnung rund um das steuerrecht hat, ist das noch kein grund hier ausfallend zu werden!
sicherlich hat er das kind quasie in vielen punkten schon in den brunnen fallen lassen, dennoch ist das kein grund hier nicht ggf. sachlich zur seite zu stehen. ich denke der rat, einen berater aufzusuchen ist okay, aber gleich beleidigungen (sind es in meinen augen) wie:
_„Sei stolz, daß du das ihne fremde Hilfe geschafft hast, denn das ersparte Geld, wirst du wahrscheinlich im Rahmen einer Betriebsprüfung für 'Säumniszuschläge, Strafzinsen und ähnliches aufwenden müssen!“
„Wenn du jetzt Gewinn gemacht hast, wie haste das errechnet? Wenn du noch nicht mal den Unterschied zwischen USt und MWSt.
richtig einzuschätzen weißt und der absoluten Überzeugung bist, daß man als Selbständiger keinen Steuerberatung braucht?“
„Hast du irgend eine Ahnung von dem was du da tust?“
„Ich glaub ich werd nicht mehr. Ich hab zwar selbst nicht viel mit UST zu tun, aber soviel gesunden Menschenverstand hab ich noch.“_
auch wenn es inhaltlich alles zutreffend ist, hat er dennoch einen vernünftigen ton zu erwarten. immerhin ist das thema schon kompliziert genug, da muss man nicht noch mit der keule der unbarmherzigkeit schwingen!!!
ich bitte um mehr rücksichtnahme in zukunft!
gruss vom
[MOD]showbee
Hallo,
auch hallo
ich habe ein Gewerbe angemeldet und führe MWST bei meinen
Rechnungen auf.
Sehr schön…
Im letzten Jahr hab ich mich irgendwie durch
die Steuererklärung gemogelt und 300 Euro wiederbekommen.
mmh…
Da
hatte ich aber auch noch keinen Gewinn. Wie ist das, wenn ich
in diesem Jahr 1000 Euro Gewinn mache?
Es scheint so, als wenn du das nur als Nebengewerbe machst oder?
Muß ich dann
Umsatzstewuer auf die 1000 Euro zahlen und wie wird die MWST
verrechnet?
Also: Umsatzsteuer: Die zahlst du (oder bekommst wieder) wenn du alle MwSt der Einnahmen von der MwSt der Ausgaben abziehst. Daraus ergibt sich deine Umsatzsteuerlast.
Beispiel: Du hast 11600 Euro Brutto investiert. Davon sind 1600 Euro gezahlte MwSt. Im Gegenzug hast du 23200 Euro eingenommen. Also 3200 Euro. 3200 Euro minus 1600 Euro gleich 1600 Euro. Das ist die Umsatzsteuer.
Was du sicherlich meintest, war die allgemeine Steuer. Die richtet sich nach deinem Steuersatz. Liegt in der Regel irgendwo bei 20 bis 30 Prozent. Ist aber von vielen Faktoren abhängig. (verheiratet, Kinder, usw.) Wenn du jetzt 1000 Euro Gewinn erwirtschaftet hast, mußt du davon ca 200 bis 300 Euro ans Finanzamt abführen.
HAbe natürlich alle Belege zusammen, wärs klug
noch was anzuschaffe (computer etc.) damit ich weniger Gewinn
habe? Wird die eingenommene MWST mit der Bezahlten MWST
verrechnet und muß ich dann die Differenz wieder zurückzahlen?
Jo, siehe oben
Wäre nett, wenn Jemand einem Nichtwisser und Steuerhasser
helfen kann:wink:
mmh, hoffe das war net alzu falsch. Ansonsten werden sicherlich die richtigen Profis mich hier bald korrigieren.
Gruß Marco
Hi,
lies Dir bitte mal den E-Lancer-Ratgeber www-e-lancer-nrw.de durch.
Das ist ein Muss-Kurs fuer alle Existenzgruender.
Vorab zu Deinen Steuern. Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind das gleiche.
Wenn Du Kleingewerbetreibender bist, das heisst, Dein Gewinn (abzueglich aller Betriebsausgaben) liegt unter 16 000 Euro im Jahr, bist Du automatisch von der Umsatzsteuer befreit. Scheint bei Dir so zu sein, da Du sonst regelmaessig Umsatzsteuerformulare und Ueberweisungen an das Finanzamt liefern muesstest.
Was heisst nun „Befreiung“?
Du darfst auf Deine Rechnungen, die Du Deinen Kunden stellt, keine Mehrwertsteuer draufschlagen, verkaufst also alles ohne Mehrwertsteuer.
Wenn Du fuer Deinen Betrieb etwas einkaufst, zahlst Du selbst aber Mehrwertsteuer. Waerst Du nun nicht von der Umsatzsteuer befreit, koenntest Du von der Mehrwertsteuer, die Dir zusaetzlich Deine Kunden zahlen und die Du an das Finanzamt abfuehren musst, Deine selbst bezahlte Mehrwertsteuer abziehen. Das nennt man Vorsteuer.
Soviel fuer den Anfang, weiterlesen im E-Lancer!
Gruss, Ina
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Showbee,
ist angekommen.
war aber von mir gar nicht bös gemeint sondern ein Ausdruck der Bestürzung wegen dieser Situation!
Das kommt allerdings textal nicht so rüber wie verbal.
Gruß ivo