ein Bekannter (der mal Steuerfachmann gelernt hat) hat mir gestern erzählt, daß es nichts bringen würde, wenn man bei der Lohnsteuer die Kosten der Versicherungen (Kfz-Haftpflicht, Privat- Haftpflicht… ect) angeben würde !!!
Stimmt das ??
Ich hatte letztes Jahr die WiSo CD verwendet und dort hat es was gebracht. Er geht sogar soweit, daß er sagt, daß die WiSo CD hier falsch rechnen würde… Die Finanzämter würden diese Beträge sowieso ignorieren.
Soll ich mir dieses Jahr die Mühe der Angabe der Versicherung- Kosten sparen ?
Aber ist es nicht so, daß die Begrenzung der Vorsorgeaufwendungen vor dem Bundesverfassungsgericht sind.
Das die jetzige Form dieser Handhabung ggf. Verfassungswidrig sein könnte.
Ich persönlich rate jedem die Versicherungen anzugeben, da im Falle einer positiven Entscheidung (halte die Chance aus finanziellen Gründen für sehr gering) nur der eine Chance auf Steuererstattungen hat wenn er seine Vorsorgeaufwendungen möglichst umfangreich eingetragen hat. Ein „Nachreichen“ von Versicherungen bei bestandskräftigen Bescheiden wird sicherlich nicht möglich sein.