Vericherung und Co ?

Hallo Gemeinde,

ein Bekannter (der mal Steuerfachmann gelernt hat) hat mir gestern erzählt, daß es nichts bringen würde, wenn man bei der Lohnsteuer die Kosten der Versicherungen (Kfz-Haftpflicht, Privat- Haftpflicht… ect) angeben würde !!!

Stimmt das ??

Ich hatte letztes Jahr die WiSo CD verwendet und dort hat es was gebracht. Er geht sogar soweit, daß er sagt, daß die WiSo CD hier falsch rechnen würde… Die Finanzämter würden diese Beträge sowieso ignorieren.

Soll ich mir dieses Jahr die Mühe der Angabe der Versicherung- Kosten sparen ?

Besten Dank für die Mühe
Matthias

hi,

was dein freund meint, ist die begrenzung des vorwegabzuges. die abzugsfähigen vorsorgeaufwendungen sind beschränkt.

ich gehe davon aus, das du ein sv-pflichtiges arbeitsverhältnis hast und hier ca. 20% arbeitnehmeranteil vom lohn abgezogen bekommst.

es gibt hier 3 beträge die abgezogen werden können:

  1. vorwegabzug
  2. hoechstebetrag
  3. hälftiger höchstbetrag

zusaetzlich gibt es für bestimmte zusaetzliche pflegevers. einen zusätzlichen höchstbetrag.

die beträge zu 2 und 3 sind absolut beschränkt, die höhe des betrages von 1 haengt vom bruttoarbeitslohn ab.

bsp.

du beziehst 30.000 EUR bruttoarbeitslohn. hiervon werden deine sv-abgaben einbehalten, sagen wir 20%.

das macht also leistungen von 6.000,- eur zum ansetzen ohne eine einzige private police noch eingereicht zu haben.

der vorwegabzug (1.) beträgt 3068 eur und wird gekürzt um 16% vom bruttolohn. der betrag zu 1. wäre also in dem fall

Hi Showbee,

guter Artikel…

Aber ist es nicht so, daß die Begrenzung der Vorsorgeaufwendungen vor dem Bundesverfassungsgericht sind.
Das die jetzige Form dieser Handhabung ggf. Verfassungswidrig sein könnte.
Ich persönlich rate jedem die Versicherungen anzugeben, da im Falle einer positiven Entscheidung (halte die Chance aus finanziellen Gründen für sehr gering) nur der eine Chance auf Steuererstattungen hat wenn er seine Vorsorgeaufwendungen möglichst umfangreich eingetragen hat. Ein „Nachreichen“ von Versicherungen bei bestandskräftigen Bescheiden wird sicherlich nicht möglich sein.

Grüsse
Klaus

Danke !
Danke euch beiden für die wirklich klasse Antworten !!!

Grüße
Matthias

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