Bin Existenzgruenderin ab Jan. 2003 und brauche u.a. ein Auto. Dieses brauche ich schon in diesem Jahr. Kann ich dann die Mehrwertsteuer trotzdem abziehen??? Oder wie wäre es, wenn ich mich nebenberuflich schon jetzt selbständig mache? Geht das dann?
1000-Dank für Hilfe,
Iris
Hallo!
Wenn Du das Auto dieses Jahr bereits für erste Vorbereitungshandlungen einsetzt (mindestens 10% der Gesamtnutzung; §15 Abs.1 S.2 UStG), kannst Du es insgesamt dem Unternehmen zuordnen, da das Unternehmen mit den ersten Vorbereitungshandlungen entsteht. Dann berechtigt dies bei teilweiser Privatnutzung maximal zum Abzug der Hälfte der Umsatzsteuer als Vorsteuer (§15 Abs.1b UStG).
Die Abziehbarkeit zu 50% ist aber möglicherweise rechtswidrig hinsichtlich der EG-Richtlinien, also ggf. Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen.
Selbstverständlich musst Du es auch schon für dieses Jahr anmelden und eine Umsatzsteuererklärung abgeben (§18 UStG).
Würdest Du das Auto nächstes Jahr umwidmen, könntest Du überhaupt keine Vorsteuer abziehen, da die mit Umsatzsteuer belastete Lieferung im Vorjahr in das Privatvermögen eingegangen ist (§15 Abs.1 S.1 Nr.1 UStG).
Ciao!
Nemo
Hi,
du solltest prüfen, ob du ein Kleinunternehmer bist
u.a Info weiter unten bei
„MWST und Umsatzsteuer bei eigenem Gewerbe“
viele Grüße
Cirwalda