Mahlzeit!
Das die EHZ in weiten Teilen gestrichen werden soll und wohl auch wird, ist ja nun inzwischen klar. Wie bei so vielem war es bei dieser Regierung ja nicht anders zu erwarten.
Wie sieht es denn nun genau aus?
Vorerst gilt doch noch das bisherige Recht, richtig?
Wenn ich jetzt im November 2002 einen Bauantrag stelle, dann dürfte die Baugenehmigung wohl frühestens im Januar 2003 zu erwarten sein. Demzufolge könne der Baubeginn auch erst zu diesem Zeitpunkt sein.
Wenn ich mal unterstelle, tatsächlich im Januar den Bau beginnen zu können, dann wäre mit einer endgültigen Fertigstellung des Baus frühestens im April 2003 zu rechnen.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, das diverse Arbeiten beim Innenausbau auch dann erst gemacht werden können, wenn man bereits eingezogen ist, wäre ein Bezug des Objektes eventuell auch schon vor der endgültigen Fertigstellung machbar. Nach bisheriger Planung wäre ein Bezug frühestens Ende Februar/Anfang März 2003 möglich.
Wenn also bis dahin eine (nötige) Gesetzesänderung für die EHZ noch nicht verabschiedet ist, könnte ich noch die EHZ nach altem Recht beanspruchen. Liege ich soweit richtig?
Heißt das für mich definitiv, das ich unbedingt vor der Änderung der entsprechenden Gesetze eingezogen sein muß? Oder ist vielleicht auch das Datum der Bauantragsstellung wichtig?
Wer kann mir das mal unter dem Aspekt der drohenden Streichung der Förderung auseinander klamüsern?
Was mich noch interessieren würde, ist die Antwort auf die Frage, ob die entsprechende Gesetzesänderung im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Aber das sollte ich vielleicht in die Politikbretter posten, oder?
Außerdem ist für mich sehr interessant, wie es sich denn mit einer bereits bewilligten EHZ verhält.
Wenn ich mal unterstelle, das aufgrund des Gesetzgebungsverfahrens die entsprechenden Änderungen erst irgendwann im nächsten Jahr in Kraft treten und ich es schaffe, tatsächlich noch vorher die EHZ nach altem Recht bewilligt zu bekommen, wie sieht es dann nach der Gesetzesänderung aus?
Kann mir die EHZ dann rückwirkend wieder weggenommen werden? Ich traue dieser Regierung ja so ziemlich alles zu. Wer weiß dazu vielleicht was? Gibt es da sowas wie Bestandsschutz? Wenn ja, auf welchen Stichdaten beruht das ganze dann in der Regel?
Ich weiß, das sind wie immer viele Fragen. Wäre trotzdem Klasse, wenn ich auch viele Antworten dazu bekäme 
Wie immer bin ich für jede Antwort dankbar.
Gruß vom
Dicken MD.
