Eigenheimzulage, Fragen dazu

Mahlzeit!

Das die EHZ in weiten Teilen gestrichen werden soll und wohl auch wird, ist ja nun inzwischen klar. Wie bei so vielem war es bei dieser Regierung ja nicht anders zu erwarten.

Wie sieht es denn nun genau aus?

Vorerst gilt doch noch das bisherige Recht, richtig?

Wenn ich jetzt im November 2002 einen Bauantrag stelle, dann dürfte die Baugenehmigung wohl frühestens im Januar 2003 zu erwarten sein. Demzufolge könne der Baubeginn auch erst zu diesem Zeitpunkt sein.

Wenn ich mal unterstelle, tatsächlich im Januar den Bau beginnen zu können, dann wäre mit einer endgültigen Fertigstellung des Baus frühestens im April 2003 zu rechnen.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, das diverse Arbeiten beim Innenausbau auch dann erst gemacht werden können, wenn man bereits eingezogen ist, wäre ein Bezug des Objektes eventuell auch schon vor der endgültigen Fertigstellung machbar. Nach bisheriger Planung wäre ein Bezug frühestens Ende Februar/Anfang März 2003 möglich.

Wenn also bis dahin eine (nötige) Gesetzesänderung für die EHZ noch nicht verabschiedet ist, könnte ich noch die EHZ nach altem Recht beanspruchen. Liege ich soweit richtig?

Heißt das für mich definitiv, das ich unbedingt vor der Änderung der entsprechenden Gesetze eingezogen sein muß? Oder ist vielleicht auch das Datum der Bauantragsstellung wichtig?
Wer kann mir das mal unter dem Aspekt der drohenden Streichung der Förderung auseinander klamüsern?

Was mich noch interessieren würde, ist die Antwort auf die Frage, ob die entsprechende Gesetzesänderung im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Aber das sollte ich vielleicht in die Politikbretter posten, oder?

Außerdem ist für mich sehr interessant, wie es sich denn mit einer bereits bewilligten EHZ verhält.
Wenn ich mal unterstelle, das aufgrund des Gesetzgebungsverfahrens die entsprechenden Änderungen erst irgendwann im nächsten Jahr in Kraft treten und ich es schaffe, tatsächlich noch vorher die EHZ nach altem Recht bewilligt zu bekommen, wie sieht es dann nach der Gesetzesänderung aus?
Kann mir die EHZ dann rückwirkend wieder weggenommen werden? Ich traue dieser Regierung ja so ziemlich alles zu. Wer weiß dazu vielleicht was? Gibt es da sowas wie Bestandsschutz? Wenn ja, auf welchen Stichdaten beruht das ganze dann in der Regel?

Ich weiß, das sind wie immer viele Fragen. Wäre trotzdem Klasse, wenn ich auch viele Antworten dazu bekäme :smile:

Wie immer bin ich für jede Antwort dankbar.

Gruß vom

Dicken MD.

Wie sieht es denn nun genau aus?

Vorerst gilt doch noch das bisherige Recht, richtig?

Jawollja

Bisher ist es in unserem Rechtstaat immer so gewesen, daß gerade bei bauantragspflichtigen Dingen das Datum des Bauantrages galt.
Weiterhin war es so, daß derjenige der vor Verabschiedung des Gestzes des Bauantrag/Kaufvertrag in der Tasche hatte nach jeweils „altem“ Recht behandelt wurden.
Ich sagte im alggemeinen, da die Bundesregierung mit der Rüpckwirkenden Änderung der Spekulationsfrist für Häuser auf 10 Jahre eben dieses Rechtsstaatsprinzip verletzt hat.

Wenn also bis dahin eine (nötige) Gesetzesänderung für die EHZ
noch nicht verabschiedet ist, könnte ich noch die EHZ nach
altem Recht beanspruchen. Liege ich soweit richtig?

Theoretisch (das heißt nach bisherigem Rechtsempfinden) ja

Heißt das für mich definitiv, das ich unbedingt vor der
Änderung der entsprechenden Gesetze eingezogen sein muß? Oder
ist vielleicht auch das Datum der Bauantragsstellung wichtig?
Wer kann mir das mal unter dem Aspekt der drohenden Streichung
der Förderung auseinander klamüsern?

s.o.

Was mich noch interessieren würde, ist die Antwort auf die
Frage, ob die entsprechende Gesetzesänderung im Bundesrat
zustimmungspflichtig ist. Aber das sollte ich vielleicht in
die Politikbretter posten, oder?

da muß ich passen.

Außerdem ist für mich sehr interessant, wie es sich denn mit
einer bereits bewilligten EHZ verhält.
Wenn ich mal unterstelle, das aufgrund des
Gesetzgebungsverfahrens die entsprechenden Änderungen erst
irgendwann im nächsten Jahr in Kraft treten und ich es
schaffe, tatsächlich noch vorher die EHZ nach altem Recht
bewilligt zu bekommen, wie sieht es dann nach der
Gesetzesänderung aus?
Kann mir die EHZ dann rückwirkend wieder weggenommen werden?

Ja das ist genau das was ich oben gesagt habe, aber auf der anderen Seite, ist dieser Bundesregierung wirklich ALLES zuzutrauen.

Ich traue dieser Regierung ja so ziemlich alles zu. Wer weiß
dazu vielleicht was? Gibt es da sowas wie Bestandsschutz? Wenn
ja, auf welchen Stichdaten beruht das ganze dann in der Regel?

Ich weiß, das sind wie immer viele Fragen. Wäre trotzdem
Klasse, wenn ich auch viele Antworten dazu bekäme :smile:

Wie immer bin ich für jede Antwort dankbar.

Das beruhigt mich

-)

Wenn jetzt die Grundförderung wegfällt und nur noch die Kinderzulage bleibt, frage ich mich wer kann sich heute überhaupt noch Wohnungseigentum leisten wenn er Kinder hat UND sein Einkommen unter den Grenzen liegt…

Klaus

Re: Antwort eventuell bereits gefunden :smile:
Nochmal Mahlzeit!

Nun hab ich wahrscheinlich die Antwort selbst gefunden :smile:

Hier http://www.bundesfinanzministerium.de/wwwroot-BMF/BM… steht geschrieben, das bei Bauanträgen vor dem 01.01.2003 das alte Recht weitergilt.

Ich hoffe doch, das dem tatsächlich so ist bzw. das es dabei bleibt. Wer weiß das bei dieser Regierung schon so genau. Was denkt Ihr, bleibt es dabei?

Für weitergehende Hinweise, Tips oder auch Kommentare bin ich trotzdem dankbar.

Gruß vom

Dicken MD.

Nochmal Mahlzeit!

Nun hab ich wahrscheinlich die Antwort selbst gefunden :smile:

Zu spät :smile:

das war ziemlich Zeitgleich…

Viel Spaß beim bauen

Klaus

Hallo, Klaus!

Erstmal Danke für Dein Posting :smile:

Wie sieht es denn nun genau aus?

Vorerst gilt doch noch das bisherige Recht, richtig?

Jawollja

Hab ich grad unter Dir gepostet, die Antwort hab ich gefunden :smile:

Ja das ist genau das was ich oben gesagt habe, aber auf der
anderen Seite, ist dieser Bundesregierung wirklich ALLES
zuzutrauen.

Du sprichst mir aus der Seele :frowning:

Wie immer bin ich für jede Antwort dankbar.

Das beruhigt mich

-)

Warum sollte es anders sein? Dankbar bin ich immer *g*

Wenn jetzt die Grundförderung wegfällt und nur noch die
Kinderzulage bleibt, frage ich mich wer kann sich heute
überhaupt noch Wohnungseigentum leisten wenn er Kinder hat UND
sein Einkommen unter den Grenzen liegt…

Gute Frage. Daher kam der Ursprung meines Postings…

Gruß vom

Dicken MD.