Was ist das Ehegattensplitting???
Von: , Frage gestellt am Do, 17. Okt 2002
Man hört in ltzter Zeit viel davon.
Aber was steht denn dahinter?
Danke für Infos!
Gruß
Caro
Man hört in ltzter Zeit viel davon.
Aber was steht denn dahinter?
Danke für Infos!
Gruß
Caro
Hallo Caro,
das ist (ausnahmsweise) mal ganz einfach:
Dei Lohn- und Einkommnsteuer ist progressiv, d. h. je mehr jemand verdient umso höher der Steuersatz. Bei Ehepaaren wird das Einkommen beider addiert, dann durch zwei geteilt und nach dem dann geltenden Satz versteuert. Beispiel (die Steuersätze sind geschätzt, ich habe nicht nachgeguckt):
Bei einem unverheirateten Paar verdient einer monatlich EU 2.000,00, zahlt 10 % Steuern = EU 200,00. Der andere verdient EU 5.000,00, zahlt 30 % = EU 1.500, macht zusammen EU 1.700,00.
Sind die beiden verheiratet, verdienen sie zusammen EU 7.000,00, geteilt duch 2 macht EU 3.500,00. Steuerdatz 20 %, macht EU 700,00 Steuern.
Verdient ein Partner gar nichts (immer noch häufige Hausfrauensituation) ist der Vorteil noch höher. Verdienen beide aber etwa gleich viel, macht es keinen Unterschied.
Gedacht war das Ganze von den Erfindern als Familienförderung, weil Ehepaare Kinder bekommen und mit dem Geld, das sie dafür ausgeben, die Steuerzahler von morgen finanzieren.
Heutzutage, wo viele Paare aber bewusst überhaupt keine Kinder wollen und bekommen, ist das ungerecht. Verschiedentlich wurde deshalb der Vorschalg gemacht, stattdessen ein "Familiensplitting" einzuführen, das die Zahl der Kinder mit einbezieht und nur in diesem Fall zu einem Steuervorteil führt.
Aber wie das bei uns oft so ist: Egal welche Partei die Regierung stellt, man redet und redet und redet .., aber an die wirklichen Reformen traut sich niemand ran.
Liebe Grüße
Peggy
x
Dei Lohn- und Einkommnsteuer ist progressiv, d. h. je mehr
jemand verdient umso höher der Steuersatz. Bei Ehepaaren wird
das Einkommen beider addiert, dann durch zwei geteilt und nach
dem dann geltenden Satz versteuert.
Die so ermittelte Steuer wird aber noch wieder mit zwei multipliziert!
Bei einem unverheirateten Paar verdient einer monatlich EU
2.000,00, zahlt 10 % Steuern = EU 200,00. Der andere verdient
EU 5.000,00, zahlt 30 % = EU 1.500, macht zusammen EU
1.700,00.
Sind die beiden verheiratet, verdienen sie zusammen EU
7.000,00, geteilt duch 2 macht EU 3.500,00. Steuerdatz 20 %,
macht EU 700,00 Steuern.
x 2 = 1.400 EUR Steuern!
Was in diesem Beispiel einen Steuervorteil von 300 EUR bringt. Der von dir errechnete Vorteil von 1.000 EUR wäre wohl doch des guten ein wenig zu viel.
Schönen Gruß
Gordon
Hallo Gordon,
Die so ermittelte Steuer wird aber noch wieder mit zwei multipliziert!
Stimmt! Habe ich vergessen!
Was in diesem Beispiel einen Steuervorteil von 300 EUR bringt. Der von dir errechnete Vorteil von 1.000 EUR wäre wohl doch des guten ein wenig zu viel.
Damit man das nicht selbst ausrechnen muss, gibt es ja in jedem Steuerbuch, ob Lohn- oder Einkommensteuer, die Grundtabelle und Splittingtabelle. Da kannn man das genau nachsehen.
Ich werde Carolin, weil sie vielleicht ja nicht mehr hier reinguckt, per Direktmail hierauf aufmerksam machen.
Danke für die Korrektur! Grr! *schäm*
Peggy