Anrechnung eigener Einkünfte/Bezüge

Hallo Experten,

ich suche eine Aufstellung über die Berücksichtigung eigener Einkünfte und Bezüge. Welche sind zu berücksichtigen ? Oder wo steht was darüber ? Gehört auch ein 325 Euro-Job dazu ?

Danke

Peter

hi peter,

ansatzfragen: warum ansatz von grösse E&B und nicht von der grösse einkommen? fraglich gem. Az. 2 BvR 1781/00 (verfassungsbeschwerde, weil bfh einkünfte ansetzen will).

und weiterhin fraglich: können ausbildungskosten die schädlichen einkünfte mindern (wie ist die abgrenzung bei werbungskosten/betriebsausgaben und ausbildungsbedarf). hierzu: VI R 62/97, ebenfalls verfassungsbeschwerde eingelegt!

zu den einkünften gehören die stpfl. einkuenfte lt. §2 EStG.

bezüge werden nicht definiert, es entfallen hierunter: nichtssteuerbare einnahmen, steuerfreie einnahmen sowie pauschal besteuerter arbeitslohn (dein fall), aber nur alle insoweit zur bestreitung des unterhalts oder der ausbildung benötigt.

im weiteren R 180e EStRichtlinien.

in DA 63.4.2.3 Abs. 3 DA-FamEStG, BStBl 2000 I S. 676 sind aufgeführt, was KEINE bezüge sind.

ich hoffe ich konnte dir helfen,

gruss vom

showbee

Hi,

darf ich dir FAQ:821 empfehlen. Da sollte die Info drin sein.

Viele Grüße
Cirwalda

P.S. Wie kommst du nur drauf, Steuererklärungen seien leicht!!
Ich habe den gegenteiligen Eindruck. Meine eigene dauert immer so 4 Wochen.