Hallo Experten,
ich suche eine Aufstellung über die Berücksichtigung eigener Einkünfte und Bezüge. Welche sind zu berücksichtigen ? Oder wo steht was darüber ? Gehört auch ein 325 Euro-Job dazu ?
Danke
Peter
Hallo Experten,
ich suche eine Aufstellung über die Berücksichtigung eigener Einkünfte und Bezüge. Welche sind zu berücksichtigen ? Oder wo steht was darüber ? Gehört auch ein 325 Euro-Job dazu ?
Danke
Peter
hi peter,
ansatzfragen: warum ansatz von grösse E&B und nicht von der grösse einkommen? fraglich gem. Az. 2 BvR 1781/00 (verfassungsbeschwerde, weil bfh einkünfte ansetzen will).
und weiterhin fraglich: können ausbildungskosten die schädlichen einkünfte mindern (wie ist die abgrenzung bei werbungskosten/betriebsausgaben und ausbildungsbedarf). hierzu: VI R 62/97, ebenfalls verfassungsbeschwerde eingelegt!
zu den einkünften gehören die stpfl. einkuenfte lt. §2 EStG.
bezüge werden nicht definiert, es entfallen hierunter: nichtssteuerbare einnahmen, steuerfreie einnahmen sowie pauschal besteuerter arbeitslohn (dein fall), aber nur alle insoweit zur bestreitung des unterhalts oder der ausbildung benötigt.
im weiteren R 180e EStRichtlinien.
in DA 63.4.2.3 Abs. 3 DA-FamEStG, BStBl 2000 I S. 676 sind aufgeführt, was KEINE bezüge sind.
ich hoffe ich konnte dir helfen,
gruss vom
showbee
Hi,
darf ich dir FAQ:821 empfehlen. Da sollte die Info drin sein.
Viele Grüße
Cirwalda
P.S. Wie kommst du nur drauf, Steuererklärungen seien leicht!!
Ich habe den gegenteiligen Eindruck. Meine eigene dauert immer so 4 Wochen.