Hallo,
…ich habe zwar nicht aus diesem Grund geheiratet, aber anstelle im Feb. dieses Jahres zu heiraten, haben wir aufgrund dieser o.g. Möglichkeit die rechtliche Geschichte einfach um zwei Monate vorgezogen.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe erfahren, daß wenn man noch im Dezember eines Jahres heiratet, das Finanzamt für das Jahr rückwirkend die Steuer entsprechend nachberechnet…heißt das im Klartext, daß ich seit Januar über Steuerklasse I gezahlt habe, und mit der Hochzeit im Dezember für das gesamte Jahr rückwirkend als Steuerklasse III behandelt werde? Verdeutlicht in Zahlen: Wenn ich also seit Januar auf Basis meines Einkommens sagen wir mal 20.000 DM Steuern gezahlt habe, aber als Verheirateter eigentlich nur 13.000 DM angefallen wären, mir 7.000 DM zusätzlich zu den übrigen Werbungskosten mit der Steuererklärung im folgenden Jahr zuständen oder kann man das pauschal nicht sagen??? :-0
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
bis dahin, eb