Steuernachberechnung bei Heirat im Dezember

Hallo,

…ich habe zwar nicht aus diesem Grund geheiratet, aber anstelle im Feb. dieses Jahres zu heiraten, haben wir aufgrund dieser o.g. Möglichkeit die rechtliche Geschichte einfach um zwei Monate vorgezogen.

Nun zu meiner Frage:
Ich habe erfahren, daß wenn man noch im Dezember eines Jahres heiratet, das Finanzamt für das Jahr rückwirkend die Steuer entsprechend nachberechnet…heißt das im Klartext, daß ich seit Januar über Steuerklasse I gezahlt habe, und mit der Hochzeit im Dezember für das gesamte Jahr rückwirkend als Steuerklasse III behandelt werde? Verdeutlicht in Zahlen: Wenn ich also seit Januar auf Basis meines Einkommens sagen wir mal 20.000 DM Steuern gezahlt habe, aber als Verheirateter eigentlich nur 13.000 DM angefallen wären, mir 7.000 DM zusätzlich zu den übrigen Werbungskosten mit der Steuererklärung im folgenden Jahr zuständen oder kann man das pauschal nicht sagen??? :-0

Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
bis dahin, eb

hi,

nein pauschal kann man das nicht sagen. der splittingvorteil ist da, wenn der eine mehr als der andere verdient.

denn beim splitting wird eure steuerliche bemessungsgrundlage (zu versteuerndes einkommen) halbiert, dann die steuer ermittelt, welche ein single zahlen muesste und dann wieder verdoppelt. da wir einen progressiven steuertarif haben, sollte hier was bei rausspringen, wenn grosse teile im jahr die steuerklasse I beim verdiener stand.

gruss vom

showbee