Aufbewahrungspflicht von Unterlagen

Hallo liebe Wissenden,
wie lange muss ich ( als Gewerbetreibender) welche Unterlagen
für das Finanzamt aufbewahren?

Vielen Dank und liebe Grüße,
karotier

hallo karotier,

deine buchführungs- und aufbewahrungspflichten richten sich nach §§ 140 ff. abgabenordnung http://www.steuernetz.de/gesetze/ao/20010626/index.html

die dauer der aufbewahrungspflicht ist in § 147 ao geregelt: http://www.steuernetz.de/gesetze/ao/20010626/p147.html

hiernach musst du die empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe, und die abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind (also als gastwirt z.b. speisekarten) sechs jahre lang und Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen und Buchungsbelege sogar 10 jahre lang aufbewahren.

viele grüße
gunnar

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