Negative Mieteinnahmen

Hallo,

da ich bei einer anstehenden Neuvermietung mit aufwendigen Renovierungsmassnahmen rechne (wahrscheinlich in der Summe das Doppelte der zu erwartenden Jahresmiete) meine Frage diesbezüglich: wie wirkt sich das steuerlich für mich aus?(Steuerklasse 1, Jahresverdienst netto etwas niedriger wie die zu erwartende Jahresmiete)
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten zu steuern?

Herzlichen Dank im Voraus

hi,

die einkünfte werden untereinander verrechnet. machst du bspw. im jahr 2003 einkünfte auf der lohnsteuerkarte von x EUR und verluste aus vermietung von X EUR, dann bleiben 0,-- EUR übrig. ergo fallen in 03 keine steuern an.

um bei der ermittlung der v+v einkünfte keine fehler zu machen und um nicht in andere steuerliche fallen zu tapsen, solltest du aber auf jeden fall zur beratung einen steuerberater aufsuchen, dem du mal alle unterlagen vorlegen kannst. das zahlt sich bestimmt aus!

soweit, gruss vom

showbee

Erstmal merci bien für die prompte Antwort!
Also 2003 keine Steuern zu zahlen hört sich wirklich gut an aber ich muss halt leider in dem grossen finanziellen Umfang die Arbeiten durchführen!

Vielen Dank nochmal, weitere Meinungen gerne willkommen…

Atze

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Morgen Atze!

also, erst mal muss ich meinem Vorredner recht geben: geh vorab zu einem guten Steuerberater ( mach ich heute auch …)

und noch ne wichtige Frage: wenn du so viel reinsteckst, was machst du denn genau?
Du musst nämlich damit rechnen, dass die Kosten nicht als Erhaltungsaufwendungen sondern zu den Anschaffungskosten gerechnet werden; ist uns bei unserem jetzigen Dreifamilienhaus auch schon passiert! also, wenn es nur Tapete, oder nen Fenster oder so was ist, o.k. Aber bei größeren Dingen frag unbedingt
vorher nen Steuerberater, wie das das am günstigsten machst und vor allen Dingen beim Finanzamt deklarierst!!!
Nicht dass du die Kosten hinterher nicht direkt abziehen kannst, sondern sie in die Anschaffungskosten gerechnet werden und lediglich in der linearen Abschreibung drin sind ( ärger ich mich noch heute drüber )

Dir mal die Daumen drückt

ute

Hallo Ute,

also es sind im wesentlichen 3 grosse Kostenverursacher:

  1. Baderneuerung
  2. statt einer Miniküche ein weiteres Bad
  3. in 5 Zimmern komplette Elektrosanierung

Und das soll alles noch dazu in 2 Monaten fertig werden!?
Noch dazu mit einem Steuerberater, der sich seit 2 Monaten nicht mehr meldet…

Atze

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Noch dazu mit einem Steuerberater, der sich seit 2 Monaten
nicht mehr meldet…

hi,

das ist dann definitiv der falsche berater… such dir einen neuen, der seine mandanten und die verpflichtungen ernst nimmt.

gruss vom

showbee

also es sind im wesentlichen 3 grosse Kostenverursacher:

  1. Baderneuerung
  2. statt einer Miniküche ein weiteres Bad
  3. in 5 Zimmern komplette Elektrosanierung

Und das soll alles noch dazu in 2 Monaten fertig werden!?
Noch dazu mit einem Steuerberater, der sich seit 2 Monaten
nicht mehr meldet…

Vergiss den Steuerberater, insbesondere, wenn du den nur wegen deiner Vermietung brauchst!

Aktionen 1 und 3 sind zweifellos sofortabzugsfähige Erhaltungsaufwendungen.
Zu Nr. 2: kommt drauf an…, aber erst mal versuchen, dieses auch als Erhaltungsaufwand abzusetzen.

Schnapp dir ein im Handel erhältliches Steuerprogramm (nicht unbedingt das billigste, aber immer noch weitaus günstiger wie ein Steuerberater). Der Bereich Vermietung wird in diesen Programmen ganz gut abgefragt.

Ein abendlicher Workshop, paar Flaschen Bier (oder Wein je nach Belieben), mit dem PC kannst du ja offensichtlich umgehen - und die Steuererklärung steht auch ohne Steuerberater.

Gruß - auch an alle Steuerberater :wink:
Gordon

Hi Atze,

versuch, die Rechnungsstellungen so hinzubekommen, dass sie auf zwei Jahre verteilt sind. Die her aufgezählten Maßnahmen sind direkt steuerlich geltend zu machen.

Und dafür brauchst du, glaube ich, wirklich keinen Steuerberater.

Das ist ja nicht so viel.

Beauftrage die Handwerker so ( oder vereinbare es mit Ihnen ), dass ein Teil für dieses Jahr berechnet wird, und zwar nicht mehr, als Positiveinnahmen da sind. Den Rest für nächstes Jahr.

Wie sieht es mit den Zinsen aus für die Baufi? Hast du die schon mit eingerechnet? oder ist die zu vermietende Wohnung bezahlt?

Gruß

Ute

P.S. kannst mich gerne anmailen, ich mach für unser Dreifamilienhaus die Steuer auch selbst. Vielleicht kann ich dir die nötigen Tips geben.
nochmal P.S.: schmeiss den Steuerberater raus, so gehört sich das nicht… die besten Steuerberater sind meiner Kenntnis nach alle Wirtschaftsprüfer :smile:

Ute

also es sind im wesentlichen 3 grosse Kostenverursacher:

  1. Baderneuerung
  2. statt einer Miniküche ein weiteres Bad
  3. in 5 Zimmern komplette Elektrosanierung

Und das soll alles noch dazu in 2 Monaten fertig werden!?
Noch dazu mit einem Steuerberater, der sich seit 2 Monaten
nicht mehr meldet…

Atze

Morgen Atze!

also, erst mal muss ich meinem Vorredner recht geben: geh
vorab zu einem guten Steuerberater ( mach ich heute auch …)

und noch ne wichtige Frage: wenn du so viel reinsteckst, was
machst du denn genau?
Du musst nämlich damit rechnen, dass die Kosten nicht als
Erhaltungsaufwendungen sondern zu den Anschaffungskosten
gerechnet werden; ist uns bei unserem jetzigen
Dreifamilienhaus auch schon passiert! also, wenn es nur
Tapete, oder nen Fenster oder so was ist, o.k. Aber bei
größeren Dingen frag unbedingt
vorher nen Steuerberater, wie das das am günstigsten machst
und vor allen Dingen beim Finanzamt deklarierst!!!
Nicht dass du die Kosten hinterher nicht direkt abziehen
kannst, sondern sie in die Anschaffungskosten gerechnet werden
und lediglich in der linearen Abschreibung drin sind ( ärger
ich mich noch heute drüber )

Dir mal die Daumen drückt

ute

funktion eines steuerberaters!
hi,

hier im forum wird der steuerberater als buchhalter und formularausfüllhilfe gesehen, das ist falsch!

der steuerberater ist in erster linie NICHT dafür da, diese sachen zu erledigen. diese tätigkeiten sollten bei einer vernünftigen kanzlei „nebenprodukte“ sein.

in der tat, buchhaltung und steuerformulare ausfüllen, das kann auch das ein oder andere programm.

der hinweis zum steuerberater zu gehen, erfolgt vorrangig aus gestaltender optimierung. in die steuererklärung trägt man die zahlen nur noch ein. die steuerung der zahlen soll aber geplant sein.

hier die fragen, der miethoehen, der verlagerungen von zahlungen, die einzelnen ausgaben/investitionen und deren finanzierung. ausgestaltung von mietverträgen (gerade bei angehörigenvermietung) usw.

denn nur durch gestaltung dieser zahlen und sachverhalte, kann man gestaltend in die steuer eingreifen. wenn man die zahlen nur in die steuererklärung einträgt, hat man einen gestaltungsspielraum, der sich auf die wahl der afa-art etc. beschränkt. motto: das kind ist schon in den brunnen gefallen!

also, umdenken@all

gruss vom

showbee

Hi,

Beratung, wie ein Sachverhalt zu gestalten ist, damit er sich steuerlich günstig auswirkt, gehört eindeutig zu den Tätigkeiten eines Steuerberaters. Und wenn man einen hat, der das nicht leistet, dann muss man eben einen anderen suchen.
PC Programme können das nicht leistet!!! Dazu gehören Kreativität und vernetztes Wissen und das können die Computer immer noch nicht.
Wenn die ersten beiden Jahre vorbei sind, also die Entscheidungen alle getroffen sind und nur noch alles gleich läuft, dann kann man natürlich, die Steuererklärung selbst ausfüllen.

Viele Grüße
Cirwalda

Hallo Atze,

also, Erneuerungen - wie Dein Bad - sind Erhaltungsaufwendungen und vermindern die Mieteinnahmen. Der Umbau einer Küche in ein Baezimmer stellt Anschaffungskosten dar. Der Begriff „Erhaltungsaufwendung“ sagt doch auch einiges aus.
Aber darum geht’s Dir ja gar nicht, glaube ich?
Wenn Du also einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung machst, wird dieser mit Deinem Jahreseinkommen verrechnet (nichtselbständige Arbeit).
Sei nur vorsichtig: Es sollte der Wahrheit entsprechen.
Wenn die Erhaltungsaufwendungen doppelt so hoch wie die Miete sind und Dein Jahreseinkommen übersteigen, stellt sich die Frage, wie Du Deinen Lebensunterhalt finanzierst! Hast Du weitere Einkünfte? Oder wirst Du unterstützt?
Um diese Fragen kümmert sich ein Steuerberater auch oftmals nicht, gerade daher nicht, weil er von den Zahlen, die Du ihm überlieferst, ausgeht.
Aber er ist geschickter und wissender, wenn der Einkommensteuerbescheid kommt, der nicht Deinen Vorstellungen entspricht.
Was hälst Du davon, Deine Steuererklärung selbst zu machen und nur im Notfall nach Bescheiderhalt einen Steuerberater aufsuchst? Das könnte Dir doch Kosten ersparen!!

Liebe Grüße

Sonja
P.S.: Steuerprogramme sind nicht unbedingt immer gut, aber besser, als gar keinen Schimmer zu haben.
Solltest Du eins benutzen: Versuch’s ohne Alkohol… da geb’ ich Showbee völlig recht :wink: Es geht schließlich um’s Geld

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Um diese Fragen kümmert sich ein Steuerberater auch oftmals
nicht, gerade daher nicht, weil er von den Zahlen, die Du ihm
überlieferst, ausgeht.
Aber er ist geschickter und wissender, wenn der
Einkommensteuerbescheid kommt, der nicht Deinen Vorstellungen
entspricht.
Was hälst Du davon, Deine Steuererklärung selbst zu machen und
nur im Notfall nach Bescheiderhalt einen Steuerberater
aufsuchst? Das könnte Dir doch Kosten ersparen!!

hi sonja,

das bild des steuerberater den du dort zeichnest, ist sehr gewagt… also, solche fragen (der finanzierbarkeit) oder der realitätsnähe überhaupt stellen sich meist. wenn ein StB nur daten vom steuerpfl. übernimmt, handelt er grob fahrlässig, wenn offensichtliche mängel bestehen. die berufshaftpflichten sehen das gar nicht gern.

ob ein stb billiger ist, wenn er zu nicht selbst gefertigten steuererklärungen die bescheide prüfen soll, sei daher gestellt, denn zur prüfung brauch man die „korrekten“ berechnungen. also muss man quasie die veranlagung durchspielen… ob das günstiger gem. StBGebVO wird???

gruss vom

showbee

hi sonja,

das bild des steuerberater den du dort zeichnest, ist sehr
gewagt… also, solche fragen (der finanzierbarkeit) oder der
realitätsnähe überhaupt stellen sich meist. wenn ein StB nur
daten vom steuerpfl. übernimmt, handelt er grob fahrlässig,
wenn offensichtliche mängel bestehen. die berufshaftpflichten
sehen das gar nicht gern.

ob ein stb billiger ist, wenn er zu nicht selbst gefertigten
steuererklärungen die bescheide prüfen soll, sei daher
gestellt, denn zur prüfung brauch man die „korrekten“
berechnungen. also muss man quasie die veranlagung
durchspielen… ob das günstiger gem. StBGebVO wird???

Hi Showbee,

generell gebe ich Dir vollkommen recht!
Allerdings ist die Frage, welche Informationen der Steuerberater vom Mandanten bekommt und inwieweit seine Beratung gewünscht ist. Immerhin handelt er für seinen Mandanten, der letztendlich dafür verantwortlich bleibt!
Es gibt nicht sehr viele Steuerberater, die soviel Ahnung wie Du haben (und Du bist Steuerfachgehilfe? Hab’ ich jedenfalls so in Erinnerung)! Viele Steuerberater machen leider grobe Fehler in den Erklärungen. Wenn der Mandant dies bemerkt, ist es leider oft zu spät.
Außerdem halte ich dieses Thema nicht für sonderlich schwer. Ich denke, dass sich ein Mensch, der einigermaßen fit im Kopf ist, hier reinlesen kann! Und durchrechnen kann man ebenfalls selbständig mit Hilfe eines Programmes!