Meine Lebensgefährtin besaß mit Ihrem Mann zusammen ein Haus. Jeder der beiden bekam für die 4 Jahre, die sie das Haus besaßen, eine Eigenheimzulage zu je 50 %. Nach diesen 4 Jahren trennten Sie sich.
Meine Partnerin kaufte sich eine ETW und bekam dafür eine Eigenheimzulage für die 2 Jahre, die sie diese Wohnung besaß, die Zulage zu 100 %.
Nun sind wir uns zusammen eine ETW gekauft. Ich selbst habe noch keine ETW bzw. Haus besessen und somit auch keine Zulage bisher beantragt. Wir sind unverheiratet!
Frage: Wieviel Eigenheimzulage steht uns jetzt zu. Bekommt meine Partnerin auch eine Eigenheimzulage und wieviel steht mir zu und für wie lange.
Frage: Eine Bekannte erzählte uns, daß sie und ihr Ehemann, jetzt für das 2. Objekt wieder eine Eigenheimzulage bekommen und zwar in voller Höhe, also je 100 % und für 8 Jahre.
Sie erzählte uns, daß jedem eine Eigenheimzulage in Höhe von 100 % und für 8 Jahre zustehen, egal wieviel Objetkte man besitzt. Ist das richtig, wenn ja wo kann ich nachschauen und mit welchen Paragraphen kann ich das begründen.
grundsätzlich steht jedem eine Förderung zu, der die Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Deshalb bekommt Deine Bekannte mit Ihrem Ehemann zusammen auch zwei mal Förderung, da zwei Personen.
Wenn Du noch nichts in Anspruch genommen hast bekommst Du sicher auch. Wie es mit Deiner Freundin steht weiß ich nicht.
Meine Lebensgefährtin besaß mit Ihrem
Mann zusammen ein Haus. Jeder der beiden
bekam für die 4 Jahre, die sie das Haus
besaßen, eine Eigenheimzulage zu je 50 %.
Nach diesen 4 Jahren trennten Sie sich.
Meine Partnerin kaufte sich eine ETW und
bekam dafür eine Eigenheimzulage für die
2 Jahre, die sie diese Wohnung besaß, die
Zulage zu 100 %.
Nun sind wir uns zusammen eine ETW
gekauft. Ich selbst habe noch keine ETW
bzw. Haus besessen und somit auch keine
Zulage bisher beantragt. Wir sind
unverheiratet!
Frage: Wieviel Eigenheimzulage steht
uns jetzt zu. Bekommt meine Partnerin
auch eine Eigenheimzulage und wieviel
steht mir zu und für wie lange.
Dir steht die Eigenheimzulage volle 8 Jahre zu, allerdings nur zu 50 %, da Dir auch nur 50 % der Wohnung (des Hauses) gehört
Deiner Freundin könnten noch 2 Jahre zu je 50 % zustehen, einfach mal beim Finanzamt anfragen
Frage: Eine Bekannte erzählte uns, daß
sie und ihr Ehemann, jetzt für das 2.
Objekt wieder eine Eigenheimzulage
bekommen und zwar in voller Höhe, also je
100 % und für 8 Jahre.
Sie erzählte uns, daß jedem eine
Eigenheimzulage in Höhe von 100 % und für
8 Jahre zustehen, egal wieviel Objetkte
man besitzt. Ist das richtig, wenn ja wo
kann ich nachschauen und mit welchen
Paragraphen kann ich das begründen.
Ehepaaren (!) steht selbstvverständlich zwei Mal Eigenheimzulage zu, da es sich ja auch um zwei Personen handelt, bei Unverheirateten ist das allerdings nicht so: jeder nur einmal!!!
Gruß
Peter
Was Du an Eigenheimzulage erhälst, hängt von den Anschaffungs oder Herstellungskosten ab. Grundsätzlich seid Ihr beide berechtigt auf die Eigenheimzulage. Dies gilt für bei auf 8 Jahre. Es gibt jedoch nur ein Objekt und bei Ehegatten noch ein Folgeobjekt.
Genaueres, und auch meiner Meinung nach verständliches findest Du im Eigenheimzulagegesetz. Allerdings kenne ich im Internet nicht so die entsprechenden Seiten zum Runterladen des Gesetzes.
Wenn Du noch genaueres wissen willst, dann mail mir.