Moin ihr Steuerexperten,
meine Tochter, 18J., hat am 1.10.02 eine Ausbildung begonnen und wohnt seitdem am Ausbildungsort. Die Ausbildungsdauer beträgt
3 Jahre.
Nun habe ich irgenwo gelesen, dass, wenn die Ausbildungsdauer
länger als 2 Jahre dauert, überhaut kein Anspruch auf doppelte Haushaltsführung und dem ganzen drumherum besteht,
also auch nicht die befristeten 2 Jahre.
Wer kann dazu etwas sagen?
Eine 2. Frage:
Meine Tochter hat in meinem 1 1/2 Familienhaus eine kleine
Einliegerwohnung (ca. 35 m2).
Miete braucht sie nicht bezahlen.
Welche Mehraufwendungen kann man dem Finanzamt noch glaubwürdig
vertickern?
Vielen Dank für Eure Bemühungen im Voraus.
Schönes Wochenende wünscht
Peter
Hi,
Nun habe ich irgenwo gelesen, dass, wenn die Ausbildungsdauer
länger als 2 Jahre dauert, überhaut kein Anspruch auf doppelte
Haushaltsführung und dem ganzen drumherum besteht,
also auch nicht die befristeten 2 Jahre.
Wer kann dazu etwas sagen?
Die ersten 2 Jahre werden anerkannt, danach nichts mehr.
Eine 2. Frage:
Welche Mehraufwendungen kann man dem Finanzamt noch
glaubwürdig
vertickern?
Immer schön bei der Wahrheit bleiben…
Viele Grüße
Cirwalda
Also, „vertickern“ brauchst Du dem Finanzamt eigentlich diesbezüglich kaum was! Die abzugsfähigen Kosten bei der doppelten Haushaltsführung sind gar nicht so gering.
Versuch bloß nicht, irgendwelche Mietkosten abzusetzen, wenn gar keine gezahlt wurden! Das wird überprüft anhand von Nachweisen.
Aber es gibt auch Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung in den ersten drei Monaten, für Fahrtkosten und tatsächliche Kosten wie z.B. für die Wohnungseinrichtung (Rechnungen beifügen).
Hier schlag’ ich Dir vor: Besorg Dir den Sparkassenratgeber!
Der ist klasse und für jeden Laien verständlich! Hier sind die Gesetzestexte gedruckt und dahinter stehen ausführliche Erläuterungen und Beispiele! Er kostet um die 7,- €. Beim § 9 des Einkommensteuergesetzes (Werbungskosten) findest Du viel zur doppelten Haushaltsführung!
Schöne Grüße
Sonja