Hallo Leute!
Weiß jemand, ob das Finanzamt folgendes akzepiert:
ich will meine selbstbewohnte, schuldenfreie ETW vermieten und ein Haus bauen. Zur Finanzierung nehme ich einen Kredit auf und belaste das Grundbuch der ETW, um die Schuldzinsen gegen die erwarteten Mieteinnahmen zu rechnen. Klappt das?
Danke im voraus,
Heiko
Hallo Heiko,
soweit es mir bekannt ist: ja.
Gruß
Ute
Hallo Leute!
ja muss klappen, weil es die ETW betrifft, und da stehen einnahmen und Ausgaben sich gegenüber.
Gruß Anno
Weiß jemand, ob das Finanzamt folgendes akzepiert:
ich will meine selbstbewohnte, schuldenfreie ETW vermieten und
ein Haus bauen. Zur Finanzierung nehme ich einen Kredit auf
und belaste das Grundbuch der ETW, um die Schuldzinsen gegen
die erwarteten Mieteinnahmen zu rechnen. Klappt das?
Danke im voraus,
Heiko
nie und nimmer
Hallo!
Was zur Erlangung des Kredits belastet wird, spielt grundsätzlich keine Rolle! Entscheidend ist die Mittelverwendung. Wenn damit ein selbstgenutztes Häuschen gebaut wird, sind die Zinsen nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung, nicht aber durch eine mit Überschussabsicht unternommene Vermietungstätigkeit veranlaßte Werbungskosten (§9 Abs.1 S.1+S.3 Nr.1 EStG).
Etwas anderes wäre es, wenn an der Wohnung mit Fremdkapital gebaut wird und stattdessen das Haus mit Eigenkapital finanziert wird.
Ciao!
Nemo
Hallo!
wie will das jemand feststellen das das Geld anderweitig benutzt wird ?
Fest steht sie beleiht eine Wohnung
Fest steht sie zahlt Zinsen dafür.
Und das das Geld für ein anderes Objekt gebraucht wird
wird sie nicht gerade den zuständigen Leuten erzählen.
Gruß Anno
Was zur Erlangung des Kredits belastet wird, spielt
grundsätzlich keine Rolle! Entscheidend ist die
Mittelverwendung. Wenn damit ein selbstgenutztes Häuschen
gebaut wird, sind die Zinsen nicht abziehbare Kosten der
privaten Lebensführung, nicht aber durch eine mit
Überschussabsicht unternommene Vermietungstätigkeit veranlaßte
Werbungskosten (§9 Abs.1 S.1+S.3 Nr.1 EStG).
Etwas anderes wäre es, wenn an der Wohnung mit Fremdkapital
gebaut wird und stattdessen das Haus mit Eigenkapital
finanziert wird.
Ciao!
Nemo
Hi,
wie will das jemand feststellen das das Geld anderweitig
benutzt wird ?
das Finanzamt fragt einfach nach. Geldverwendung ist durch Bewegungen auf dem Bankkonto und mit Rechnungen zu belegen.
Fest steht sie beleiht eine Wohnung
Fest steht sie zahlt Zinsen dafür.
Und das das Geld für ein anderes Objekt gebraucht wird
wird sie nicht gerade den zuständigen Leuten erzählen.
Ist kein Zusammenhang mit Aufwendungen für die Eigentumswohnung (z.B. Renovierung) sind die Schuldzinsen einfach nicht abziehbar. Für Werbungskosten trägt der Bürger die Beweislast, dass sie abziehbar sind.
Viele Grüße
Cirwalda
Was zur Erlangung des Kredits belastet wird, spielt
grundsätzlich keine Rolle! Entscheidend ist die
Mittelverwendung. Wenn damit ein selbstgenutztes Häuschen
gebaut wird, sind die Zinsen nicht abziehbare Kosten der
privaten Lebensführung, nicht aber durch eine mit
Überschussabsicht unternommene Vermietungstätigkeit veranlaßte
Werbungskosten (§9 Abs.1 S.1+S.3 Nr.1 EStG).
Etwas anderes wäre es, wenn an der Wohnung mit Fremdkapital
gebaut wird und stattdessen das Haus mit Eigenkapital
finanziert wird.
Ciao!
Nemo
Danke an alle!
Hallo Leute!
Das war sehr interessant und ich bin eher skeptisch nachdem, was ich so von Euch gelesen habe. Dann eben nicht! (schmoll)
Heiko