Ich war in der ersten Hälfte des Jahres komplett als Angestellter tätig. Nun (seit Juli) bin ich Freiberufler. Jetzt frage ich mich, wie sich meine Steuerlast zusammensetzen wird?
Als Angestellter habe ich ja ganz normal ein Gehalt bezogen und darauf meine Lohnsteuer abgeführt. Um meine Steuerlast nun für das komplette Jahr zu errechnen, muss ich da NUR meinen Gewinn des zweiten Halbjahres berücksichtigen oder wird dann das Gehalt des ersten Halbjahres noch mit draufgerechnet (und dann bei der für diesen Betrag ermittelten Steuer die bereits gezahlte Lohnsteuer abgezogen) ?
oder wird dann
das Gehalt des ersten Halbjahres noch mit draufgerechnet (und
dann bei der für diesen Betrag ermittelten Steuer die bereits
gezahlte Lohnsteuer abgezogen) ?
Im Prinzip läuft das so, für Deails (insbesondere wenn du Verlust machst, was im ersten Jahr nichts besonderes ist) solltest du allerdings wirklich eine Steuerberater befragen.
Du mußt eine Steuererklärung machen, die einkommenstuererklärung heißt.
Das heißt du mußt in dieser Erklärung dem Finanzamt das gesamte einkommen des Jahres erklären.
Es ist egal, woher oder woraus dieses Einkommen resultiert.
Da sich hier bei dir offensichtlich Mängel in der Kenntnis des Steuer- und Buchführungsrechtes zeigen, schließe ich mich dem Vorschlag an, daß du dir einen Steuerberater leistest. Der kostet zwar Geld, aber das sind dann ja Betriebsausgaben. Diese Ausgaben sind meist billiger als die Zinsen für Steuernachzahlungen bzw. für die Kosten, wenn man nach der ersten Prüfung für 5 Jahre die Stuererklärungen von einem STB dann nacharbeiten lassen muß. Zudem fällt dem Finanzamt dann immer eine Nachzahlungsschätzung ein, die in Höhe deines Umsatzes liegt.
gruss
winkel
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Da sich hier bei dir offensichtlich Mängel in der Kenntnis des
Steuer- und Buchführungsrechtes zeigen, schließe ich mich dem
Vorschlag an, daß du dir einen Steuerberater leistest.
woher kommst du zu der weisheit, das er keine ahnung von bfg. hast?
Der
kostet zwar Geld, aber das sind dann ja Betriebsausgaben.
Diese Ausgaben sind meist billiger als die Zinsen für
Steuernachzahlungen bzw. für die Kosten, wenn man nach der
ersten Prüfung für 5 Jahre die Stuererklärungen von einem STB
dann nacharbeiten lassen muß.
wenn er aber selber das hinbekommt, ist dieser hinweis hinfällig. diese mutmaßung resultiert nur auf mutmaßungen… warum bist du so negativ?
Zudem fällt dem Finanzamt dann
immer eine Nachzahlungsschätzung ein, die in Höhe deines
Umsatzes liegt.
nun, hinzuschätzungen, da muss die vom unternehmer erstellte buchführung mängel aufweisen. du arbeitest hier eine kausalkette ab, welche nur imaginär besteht - weit weg von jeder realität.
Du mußt eine Steuererklärung machen, die
einkommenstuererklärung heißt.
Ach? Ehrlich?
Das heißt du mußt in dieser Erklärung dem Finanzamt das
gesamte einkommen des Jahres erklären.
Das weiss ich! Und im Übrigen buche ich bisher auch alles selbst und mache meine Umsatzsteuervoranmeldung usw. Ich habe mich diesbezüglich auch „schulen“ lassen (wenn auch privat von einem Steuerberater - aber ist ja egal).
Und mir geht es ja auch nur darum in etwa die Steuerlast abschätzen zu können! Ich kann meinen Gewinn für dieses Jahr sehr gut und genau abschätzen und würde halt gern wissen, wieviele Steuern ich dann zahlen muss. Dazu muss ich eben wissen, wie genau die Konstellation steuerlich behandelt wird.
Nothing else!
Im Prinzip läuft das so, für Deails (insbesondere wenn du
Verlust machst, was im ersten Jahr nichts besonderes ist)
solltest du allerdings wirklich eine Steuerberater befragen.
Im Prinzip? Gehts noch etwas genauer?
Ich werde keine Verluste machen! Im Gegenteil - ich werde
relativ hohe Gewinne erzielen und da würde ich schon gern wissen, wieviele EURO’s ich auf der Kante halten muss.
Ich wollte (und kann es ehrlich gesagt wahrscheinlich auch nicht) hier nicht alle Eventualitäten (Freibeträge, Pauschbeträge, Freigrenzen, privat genutzer PKw, Eigenheimförderung, …) aufzählen.
Sicher nicht ganz vekehrt liegst du, wenn du von deinem Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit die Werbungskosten und Pauschbeträge abziehst und dazu deinen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit (und natürlich auch die Zinsen, Spekulationsgewinne, …, soweit sie zu versteuern sind) dazuzählst. Dieser Betrag ist dann ETWA dein „zu versteuerndes Einkommen“. Die darauf entfallende Steuer kannst du z.B. auf meiner Seite http://www.eselsbruecke.i-p.com/home/finanz/esteuer1… berechnen
So eine kleine Frage und so viele nette oder weniger nette Antworten, klasse!
Der letzte hat ja endlich mal was Brauchbares geschrieben - Rene hieß er?
In der Einkommensteuererklärung gibst Du sämtliche Einnahmen an; die Anlage N für das erste halbe Jahr, in dem Du arbeitnehmer warst, die Anlage GSE für Deine freiberufliche Tätigkeit (Rückseite).
Alles wird zusammen gerechnet, Werbungskosten, Sonderausgaben, etc abgezogen, verbleibt Dein zu versteuerndes Einkommen.
Hiervon wird die Steuer berechnet.
Deine Lohnsteuer, die der Arbeitgeber in der ersten Jahreshälfte von Deinem Einkommen ans Finanzamt abgeführt hat, wird von der festgesetzten Steuer abgezogen.
Solltest Du dem Finanzamt bereits Deinen voraussichtlichen Gewinn mitgeteilt haben und Vorauszahlungen hierfür geleistet haben, werden diese Dir als bereits gezahlte Steuern ebenfalls angerechnet.
Im Übrigen finde ich, dass Du Dich gar nicht so unbedarft anhörst! Wenn Du an Schulungen teilgenommen hast für Buchführung, etc, kannst Du es ohne Steuerberater durchaus schaffen! Betriebsprüfungen brauchen Dir auch keine Angst einzujagen, wenn Du Deine Buchführung gewissenhaft machst!