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Re: Vorsteuer auf Sachanlagen bei Geschäftsaufgabe
Hallo
,:
wei haben ein Problem. Wir haben 1998 ein
kleies Geschäft gegründet, welches leider
nicht den gewünschten Erfolg erzielt, so
dass wir es zum Ende des Monats aufgeben
werden. Wie verhält es sich jetzt mit den
Vorsteuern die ich für Sachanlagen
(Inventar) gezogen haben, diese sind
natürlich noch nicht abgeschrieben, muß
ich nun einen Teil der Vorsteuer zurück
zahlen.
Bei einer Geschäftsaufgabe musst Du so tun, als wenn Du die Gegenstände (Waren, Inventar, etc) an eine andere Person verkaufst, notfalls an Dich selber (fiktiv).
Du musst also den Wert ermitteln, den ein anderer dafür bezahlen würde einschl. der Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer ist dann natürlich ans Finanzamt abzuführen. Somit wird die urspr. Vorsteuer gar nicht berührt.
Und noch eine Frage zur Vorsteuer, der
Laden befindet sich im unserm Haus,
welches wir recht aufwendig saniert
haben, die Vorsteuer der Sanierungskosten
haben wir anteilig zur Gewerbefläche
gezogen. Hier stellt sich diegleiche
Frage wie bei den Sachanlagen.
Das ist ein Problem, was viele bei einer Betriebseröffnung nicht bedenken. Wenn das Geschäft nämlich aufgegeben wird, ist der Unterschied zum Buchwert in der Bilanz und zum tatsächlichen (oder fiktiven) Verkaufswert zu ermitteln, auch bei Wohnungen, Wohnungsteilen, etc.
Das kann eben teuer werden, wenn die Wohnungspreise in der Zeit erheblich gestiegen sind. Und noch eins: Friedlich (!) mit dem Finanzamt auf einen möglichst geringen Wert verhandeln!!!!!!!!!!!
Wenn das Finanzamt den Wert zu hoch schätzt, muss man evtl. einen Gutachter beauftragen, und das wird erst recht teuer!
Was habe ich außerdem bei einer
Geschäftsaufgabe steuerlich zu beachten?
Gruß
Peter