Vorsteuer auf Sachanlagen bei Geschäftsaufgabe

Von: , Frage gestellt am Di, 1. Feb 2000

Hallo,

wei haben ein Problem. Wir haben 1998 ein kleies Geschäft gegründet, welches leider nicht den gewünschten Erfolg erzielt, so dass wir es zum Ende des Monats aufgeben werden. Wie verhält es sich jetzt mit den Vorsteuern die ich für Sachanlagen (Inventar) gezogen haben, diese sind natürlich noch nicht abgeschrieben, muß ich nun einen Teil der Vorsteuer zurück zahlen.
Und noch eine Frage zur Vorsteuer, der Laden befindet sich im unserm Haus, welches wir recht aufwendig saniert haben, die Vorsteuer der Sanierungskosten haben wir anteilig zur Gewerbefläche gezogen. Hier stellt sich diegleiche Frage wie bei den Sachanlagen.

Was habe ich außerdem bei einer Geschäftsaufgabe steuerlich zu beachten?

Ich hoffe hier kann mir irgend jemand helfen, vielen Dank

Anett

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Vorsteuer auf Sachanlagen bei Geschäftsaufgabe

    Hallo
    ,: wei haben ein Problem. Wir haben 1998 ein
    kleies Geschäft gegründet, welches leider
    nicht den gewünschten Erfolg erzielt, so
    dass wir es zum Ende des Monats aufgeben
    werden. Wie verhält es sich jetzt mit den
    Vorsteuern die ich für Sachanlagen
    (Inventar) gezogen haben, diese sind
    natürlich noch nicht abgeschrieben, muß
    ich nun einen Teil der Vorsteuer zurück
    zahlen.
    Bei einer Geschäftsaufgabe musst Du so tun, als wenn Du die Gegenstände (Waren, Inventar, etc) an eine andere Person verkaufst, notfalls an Dich selber (fiktiv).
    Du musst also den Wert ermitteln, den ein anderer dafür bezahlen würde einschl. der Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer ist dann natürlich ans Finanzamt abzuführen. Somit wird die urspr. Vorsteuer gar nicht berührt. Und noch eine Frage zur Vorsteuer, der
    Laden befindet sich im unserm Haus,
    welches wir recht aufwendig saniert
    haben, die Vorsteuer der Sanierungskosten
    haben wir anteilig zur Gewerbefläche
    gezogen. Hier stellt sich diegleiche
    Frage wie bei den Sachanlagen.

    Das ist ein Problem, was viele bei einer Betriebseröffnung nicht bedenken. Wenn das Geschäft nämlich aufgegeben wird, ist der Unterschied zum Buchwert in der Bilanz und zum tatsächlichen (oder fiktiven) Verkaufswert zu ermitteln, auch bei Wohnungen, Wohnungsteilen, etc.
    Das kann eben teuer werden, wenn die Wohnungspreise in der Zeit erheblich gestiegen sind. Und noch eins: Friedlich (!) mit dem Finanzamt auf einen möglichst geringen Wert verhandeln!!!!!!!!!!!
    Wenn das Finanzamt den Wert zu hoch schätzt, muss man evtl. einen Gutachter beauftragen, und das wird erst recht teuer! Was habe ich außerdem bei einer
    Geschäftsaufgabe steuerlich zu beachten?

    Gruß
    Peter

  2. Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
    Re: Vorsteuer auf Sachanlagen bei Geschäftsaufgabe

    Hallo Anett,

    hier trifft § 15a UStG zu. Das heißt für Wirtschaftsgüter, die innerhalb des Berichtigungszeitraumes nicht mehr für stpfl. Umsätze verwendet werden ist die Vorsteuer zu korrigieren. Dieser Zeitraum beträgt generell 5 Jahre und bei Grundstücken 10 Jahre. Es gibt aber auch Ausnahmen davon, aber die Erläuterungen führen hier zu weit.

    MfG
    Undine

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!