Hallo liebe Leser/innen.
Ab wann müssen Ehepartner die Lohnsteuerklassen ändern:
Im Trennungsjahr oder erst nach der Scheidung?
(Beide leben getrennt voneinander.)
Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße
…Melanie…
Hallo liebe Leser/innen.
Ab wann müssen Ehepartner die Lohnsteuerklassen ändern:
Im Trennungsjahr oder erst nach der Scheidung?
(Beide leben getrennt voneinander.)
Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße
…Melanie…
Hallo Melanie,
die Änderung der Lohnsteuerklassen muß im Jahr der Trennung erfolgen. Der Jahresausgleich erfolgt in der Regel noch gemeinsam für das Jahr, in dem die Trennung erfolgt.
MfG
Hartmut
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Hartmut.
Vorab vielen Dank für Deine Antwort.
Weißt Du welches Amt das vorschreibt; Ordnungsamt / Finanzamt?
Und wo ich einen Gesetztestext darüber finde?
Gruß …Melanie…
Folgejahr der Trennung!
Hallo!
Wenn Ehegatten auch nur einen Tag des Jahres, beispielsweise zu Jahresbeginn, noch nicht dauernd getrennt gelebt haben, können für das gesamte Jahr letztmalig die Steuerklassen 4/4 oder 3/5 bestehen lassen.
Die Lohnsteuer ist eine durch Abzug vom Lohn einbehaltene Einkommensteuer. Die Steuerklassen gelten ausschließlich für die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer (=Einkommensteuer) und zwar bei fiktiver Zusammenveranlagung von Ehegatten. Da diese im Jahr der Trennung letztmalig zusammenveranlagt werden dürfen (§§ 26,26b EStG), besteht kein Anlaß zur Änderung der Steuerklasse im Jahr der Trennung.
(=> § 39 Abs.3 und Abs.3b EStG = Einkommensteuergesetz)
Hinzufügen möchte ich noch, dass der Scheidungszeitpunkt bei bereits dauernd getrennt lebenden Ehegatten steuerlich nicht von Bedeutung ist.
Ciao!
Nemo