Fahrtkosten

Hallo IHr,

ich hoffe Ihr önnt mir weiterhelfen.
Es geht um die Anrechnung meiner Fahrkosten zur Arbeitsstätte.
Ich wohne ca. 80 km (einfache Strecke)von meiner Arbeitsstelle entfernt. Diese Kilommeter habe ich auch bei der Steuererklärung angegeben und bekam jetzt die antwirt, daß Fahrkosten nur bis zu einer Höhe von 10 000 DM anrechenbar sind.
Nun meine Frage stimmt das?
Kann ich den differenzbetrag irgendwo anders als besondere Belastungen eintagen?
Wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen könnt.

Besten Dank schon mal im voraus.

Gruß Matthias

Hallo!

Die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen für Fahrten Wohnung-Arbeitstätte werden seit 2001 pauschal ermittelt.
Ein den festgelegten Höchstbetrag von 10.000 DM übersteigender Abzug ist möglich bei Benutzung des eigenen PKW oder öffentlicher Verkehrsmittel.

Ein Abzug des übersteigenden Anteils an anderer Stelle (außergew. Bel. oder Sonderausgabe) nicht möglich.

Ciao!
Nemo

Hallo!

Es ist nicht so wie beim allgemeinen Werbungskostenpauschbetrag von 2.000 DM/ 1.044 EUR, dass höhere Aufwendungen nachgewiesen werden können. Vielmehr wird die eingetretene Belastung pauschal aus der Entfernung ermittelt, egal ob man auf Inlineskates, zu Fuss, mit Fahrrad oder in Fahrgemeinschaft zur Arbeit gelangt.

Bsp: einfache Entfernung 80 km an 220 Arbeitstagen

80 E-km:

10 E-km x 0,70 DM/E-km x 220 AT = 1.540 DM
70 E-km x 0,80 DM/E-km x 220 AT = 12.320 DM

Die Gesamtpauschale beträgt 13.860 DM und wird auf 10.000 DM begrenzt.

Die Begrenzung greift nicht, soweit glaubhaft gemacht wird, dass ein eigener oder zur Nutzung überlassener PKW für die Fahrten eingesetzt wurde.

Wurde der Betrag bislang gekappt, können die Anträge und Nachweise im Einspruchsverfahren oder im Rahmen eines schlichten Änderungsantrags innerhalb der Einspruchsfrist nachgeholt werden.

Ciao!
Nemo