gestern abend kam die Debatte auf, wie das denn nun genau ist mit Lottogewinnen (oder speziell gestern „Wer wird Millionär“ der Student mit 500.000 €; steuerfrei was heisst das).
im Steuernetz.de steht, dass Erträge aus Kapitalvermögen im darauffolgenden Jahr steuerpflichtig sind. Kann ich das so verstehen, dass ich nur für die Zinsen Einkommenssteuer bezahlen muss, der Gewinn an sich aber nicht versteuert wird, oder kommt dann auch irgendwann der Fiskus und will Vermögenssteuer haben?
zur Zeit ist es tatsächlich so, dass der Gewinn an sich steuerfrei ist, wenn mit dem Gewinn aber Zinserträge erwirtschaftet werden, sind diese als Einkünfte aus Kapitalvermögen (schlag mich tot, ich meine es ist §20EStG) zu sehen und zu versteuern.
Bist Du der Student aus Wuppertal oder führst Du nur das Beispiel an?
Zu Deiner Frage: Vermögensteuer ist ja nun schon länger out… Man weiß natürlich nicht, ob sie nicht doch irgendwann irgendwie wieder eingeführt wird.
Wenn Du das Geld anlegst, bist Du mit Zinsabschlagsteuer bzw. Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag dabei. Aber das kommt nicht erst im nächsten Jahr, sondern die Banken führen ihre 30 % der Zinsen im laufenden Jahr ans Finanzamt ab.
Wenn Du nun der Student aus Wuppertal sein solltest, hast Du wohl keine oder geringe andere Einkünfte. Somit kannst Du Dir diese Steuern im Wege der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr „zurückholen“.
Solltest Du zu einer Jahressteuerzahllast von 0,- € kommen, stell doch im Jahr 2002 ab dem Jahr 2003 einen Nichtveranlagungsantrag.
Weitere Informationen erfährst Du mit Sicherheit bei Deinem zuständigen Bearbeiter beim Finanzamt!
Wenn Du nun der Student aus Wuppertal sein solltest, hast Du
wohl keine oder geringe andere Einkünfte. Somit kannst Du Dir
diese Steuern im Wege der Einkommensteuererklärung im nächsten
Jahr „zurückholen“.
Solltest Du zu einer Jahressteuerzahllast von 0,- € kommen,
stell doch im Jahr 2002 ab dem Jahr 2003 einen
Nichtveranlagungsantrag.
Willst du damit sagen, dass wenn mein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit unterhalb des Freibetrages liegt, ich keinerlei Zast bezahlen soll? Ich erwirtschafte also uU 1 mio € Zinserträge und kriege diese mithilfe einer NV ohne Abzüge? Oder habe ich dich falsch verstanden?
Willst du damit sagen, dass wenn mein Einkommen aus
nichtselbständiger Arbeit unterhalb des Freibetrages liegt,
ich keinerlei Zast bezahlen soll? Ich erwirtschafte also uU 1
mio € Zinserträge und kriege diese mithilfe einer NV ohne
Abzüge? Oder habe ich dich falsch verstanden?
nein, dein vorauss. zu versteuerndes einkommen muss unter dem grundfreibetrag liegen. wenn du nur zinseinkünfte hast, hast du zusätzlich noch den sparerfreibetrag. beziehst du also nur zinsen als einnahmen und sonst nix, könntest du steuer/abzugsfrei ausgehen bei zinsen bis ca. 9000 EUR p.a., dann bekommt man die NV und die bank muss auch nicht ZaSt abführen.