hallo,
ich habe mal ein problem, welches mit dem lohnsteuerabzu zu tun hat. es geht um direktversicherungen des arbeitgebers zugunsten der arbeitnehmer.
im expliziten fall hat der AG (einzel-personenunternehmen) für 3 AN in die direktversicherung eingezahlt.
die beträge wurden im rahmen der lohnabrechnungen der persönlichen lohnsteuer unterworfen.
da es dem unternehmen nun lange nicht gut ging, wurden die verträge erst 1,5 jahre ruhend gestellt und nun gekündigt. folge: der AG erhielt rückkaufspreis zzgl. gewinnanteile abzgl. kapest & solz ausgezahlt.
nach vereinbarungen mit den AN sollte der AG die summe nutzen um
teile der überfälligen verbindlichkeiten zu zahlen sowie allgemein zur sicherung der arbeitsplätze einsetzen. dies scheint nun auch funktioniert zu haben.
nun stellt sich mir aber die frage, die ich so aus der hohlen hand nicht beantworten kann:
die zahlungen waren nun betriebsausgaben, die AN hatten lohnsteuer und SV abgezogen bekommen.
die kapitalrückzahlung müsste doch nun betriebseinnahmen sein, aber wie sieht es mit gewinnanteilen aus? m.E. muss doch das auch irgendwie in die lohnrechnung der AN einfliessen, oder?
sind die gewinnanteile nun neg. arbeitslohn, der ggf. zu LSt & SV minderung führt? steht die kapest dem AG oder den AN zu?
und als obergimmik: wäre der fall anders zu beurteilen, wenn der AG pauschal besteuert haette? ich denke ja…
irgendwie kann ich mich nicht mit dem gedanken anfreunden, das die einnahmen nun voll betriebseinnahmen sind und der AG auf kosten seiner AN auch noch kapest und solz in seiner steuererklärung bekommen soll. die steuerbescheinigungen
der lebensversicherungs ag, sehen jedenfalls den AG als begünstigen vor…?!
für rege diskussionsideen bin ich sehr dankbar
danke und gruss
vom showbee
